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bitte die lebellen nicht umbringen, sie stehen unter naturschutz und sind eine gefährdete tierart.
auszug aus dem tschg §3 absatz 3 u.4
insofern gibt es keine faunaverfälschung.ich denke die greifen hier nicht da es doch nicht beabsichtigt war die libellen zu halten oder aufzuziehen.
Nebenbei: Bei der momentanen Witterung überleben ausgesetzte Libellenlarven eh nicht!
auf der anderen seite aber auch erscheckend wie mit naturschutz umgegangen wird.