Klabauter
GF-Mitglied
... Versuch das mal den netten Sachbearbeitern vom Ordnungsamt zu erklären ...
Moin,
was ist Sache?
Nach über 20 Jahren mit irgendwelchen Glasbehausungen trocken, halbtrocken, halbfeucht & nass, mit irgendwelchen Cites/WA-Arten, nach über 10 Jahren in Verkaufs-, Zucht-, Schau- und Laboranlagen erkläre ich nichts - ich lasse erklären und genieße den Ausgang schweigend ...
Und solange kein Animal hording, Verwahrlosung, nicht sach- und artgerechte Haltungsbedingungen vorliegen, hat auch das Ordnungsamt keine Handhabe, auch nicht bei meldepflichtigen Arten. Lediglich Fehldiagnosen eines Amtsveterinärs "sind nicht anfechtbares Gesetz".
Und im Zweifelsfalle besitzt dieser Haushalt neben der Telefonnummer seines Anwaltes immer noch einen §11.
Gernot, also nochmal: Was ist Sache? Versuchst Du was zu konstruieren oder kannst Du einen konkreten, erlebten Fall benennen, mit entsprechenden Paragraphen, gegen die hinsichtlich Beckengröße in Verbindung mit einer bestimmten Art verstoßen wurde? Oder ging es um miet- bzw. seuchenrechtliche Geschichten? Statt also hier die Pferde scheu zu machen, packe bitte Butter bei die Fische oder lasse es.