Get your Shrimp here

Schulaquarium

Hi,

Ich glaube ihr habt das noch nicht verstanden, der Diskus kommt raus, und der Schüler will alles in Ordnung bringen. (Wobei ich daran nicht glaube.) Ich bin gespannt wie sich das ganze entwickelt. Wenn der Diskus jetzt ein Jar alt ist, dann ist er verloren. Disken sind bei so einem Alter schon längst größer.

MFG Lars
 

Ach Quatsch, sag doch was du zu sagen hast, jeder hat seine Meinung ;)


@Lars
Das sag ich doch, ich halte seit Jahren Diskus, hatte auch schon Zuchtbecken mit schönen Jungtieren, diese Fische verzeihen einige Fehler nicht!

Gruß
 
ne sry,

das wird dann leider etwas zu offtopik und hier geht es nicht um irgendeine meinung sondern um die tiere.
 
Hi,

also der Diskus ist draußen. Das ist doch schon mal ein kleiner Erfolg. Ich werde weiter auf das Becken achten. Wir lassen das Thema in der Schule erstmal runter kochen, und dann sehen wir weiter. Thema abgeschlossen !!! Ich bedanke mich bei allen,die mir geholfen haben.

MFG LArs
 
Hi,

haha, zu früh gefreut nach einem langen Blick durchs Becken stand wer Oranges im Becken. Der Diskus ! Ich fühle mich verarsch* !!! Also ich direkt zu meine Biolehrerin. Ja, der Schüler hätte noch keinen Platz für ihn gehabt, jetzt kommt er aber morgen raus. Naja, ich bin gespannt.

MFG Lars
 
Hi,

Also ich werde dem Schüler jetzt eine Email schreiben, warum der Diskus nicht raus ist, und biete ihm an, das ich ihm den Diskus aupeppele, und ihn den dann gebe.

MFG Lars
 
So die Email ist raus. Ich habe ihm gesagt, das wenn er Tipps oder anderes brauch sich bei mir melden soll.

MFG Lars
 
Hi,

Also ich habe ebend einen email gekriegt. Der Schüler nimmt ihn samstag mit seinem Vater raus, aber erst dann, da sein Vater auf Dienstreise ist. Kenn ich von meinem. Sie wollen den Diskus dann beim Zoohändler abgeben, wenn das nicht klappt melden sie sich bei mir.

MFG Lars
 
Na toll, der stirbt dort doch!! Die Zoofachhändler bekommen den doch nich aufgeppepelt!
 
Tierschutz

Wollt mal kurz etwas zitieren:
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz


TierSchG


Tierschutzgesetz


Erster Abschnitt


Grundsatz


§ 1

Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.

Zweiter Abschnitt

Tierhaltung

§ 2

Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,
  1. muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
  2. darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,
  3. muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
Mindestanforderungen an die Haltung von Zierfischen (Süßwasser)


Gutachten über die Anforderungen an die Haltung von Zierfischen, die mindestens eingehalten werden sollen (Stand: 30. Dezember 1998).
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Einleitung

Bei den in Deutschland gepflegten Heimtieren stehen zahlenmäßig Süßwasserfische an der Spitze. Die Aquarienfischpflege hat eine lange Tradition. Zum einen liegt das sicher daran, daß Fische selbst in beengten Wohnverhältnissen in einem angedeuteten Lebensraumausschnitt gepflegt und in Ausnahmefällen auch einmal einige Tage sich selbst überlassen werden können. Dennoch verlangt auch die Haltung von Fischen eine grundlegende Sachkenntnis des Halters über deren artspezifische Bedürfnisse, zumal sie mehr als andere Tiere dem sie umgebenden Medium ausgesetzt sind.

Heute steht für die Aquaristik ein ausreichendes Angebot an technischen Hilfsmitteln und sonstigem Zubehör zur Verfügung. Kein anderer Sektor der Heimtierhaltung kann auf eine derart vielfältige Fachliteratur zurückgreifen. Dennoch sind gravierende Fehler bei der Pflege von Fischen im Aquarium keine Seltenheit. Das vorliegende Gutachten über Mindestanforderungen an die Haltung von Zierfischen soll helfen, die Pflege der am häufigsten gekauften Fischarten (handelsrelevante Fischarten) leichter beurteilen zu können. Unter Zierfischen werden in diesem Gutachten alle Süßwasserfische verstanden, die als Heimtiere im Sinne des Europäischen Übereinkommens zum Schutz von Heimtieren gehalten werden. Hiernach sind Heimtiere Tiere, die der Mensch insbesondere in seinem Haushalt zu seiner eigenen Freude und als Gefährten hält oder die für diesen Zweck bestimmt sind.

Bewusst wurde davon Abstand genommen, alle Fischarten, die aquaristisch mehr oder weniger relevant sind, insgesamt aufzulisten. Nur die nach beim Handel ermittelten Zahlen am häufigsten gekauften Arten bzw. Formen sind hier um der Praktikabilität Willen aufgenommen worden. Diese Angaben können im Laufe der Zeit ihre Geltung verlieren und müssen deshalb in gewissen Abständen überprüft werden. Bei Fragen zur tiergerechten Pflege anderer Arten muß auf Information in der weiterführenden Fachliteratur zurückgegriffen werden. Dieses Gutachten soll und kann auch deren Lektüre keinesfalls ersetzen.

Die für eine tiergerechte Pflege unabdingbaren Parameter sind im allgemeinen Teil des Gutachtens kurz erläutert und die einzelnen Arten in einer Tabelle mit den erforderlichen Haltungsbedingungen aufgelistet. Die ausgewählten Parameter sind eine Ergänzung des Gesamteindrucks, den das Aquarium bzw. der Gesamtzustand und das Verhalten der Fische als wichtigste Kriterien für die Bewertung einer tiergerechten Haltung bieten.

Haltungsbedingungen jenseits der in diesem Gutachten angegebenen Grenzen sind nicht akzeptabel. Die Angaben in der Tabelle sind Mindestanforderungen, die der Tatsache Rechnung tragen, daß Fische bei gründlicher Eingewöhnung im allgemeinen sehr anpassungsfähig sind und außerdem aus sehr unterschiedlichen Herkunftsgewässern stammen (Wildfänge aus dem Ursprungsland, aus Zuchtbetrieben in anderen Ländern). Anzustreben ist, daß der Zierfischhalter Angaben zur Herkunft seiner Tiere bekommt, um die individuellen Ansprüche besser einschätzen zu können.

Bei der Vergesellschaftung verschiedener Arten ist darauf zu achten, daß die Fische hinsichtlich der Ansprüche an die Wasserqualität und Temperatur sowie des Sozialverhaltens zueinander passen und daß die Einrichtung des Aquariums den Bedürfnissen aller Arten Rechnung trägt.

Die Ausführungen im allgemeinen Teil gelten hinsichtlich der Wasserqualität und der Nahrung für die dauerhafte Pflege von Zierfischen und für die Hälterung im Zierfischhandel. Im Hinblick auf Beckenabmessungen und die Aquarieneinrichtung sind im Zierfischhandel andere Bedingungen möglich. Auf für den Handel bindende Angaben wird gesondert hingewiesen.

Nur vier Arten sind als Teichfische handelsrelevant (s. "Andere" in der Tabelle). Daher wurde auf ausführliche Angaben zur Teichhaltung von Fischen (insbesondere zur Ausstattung von Teichen) verzichtet. Im Hinblick auf die Wasserqualität gelten dort die Angaben dieses Gutachtens.

Allgemeiner Teil

Wasserwerte

Die angegebenen Wasserwerte stellen Grenzen dar, innerhalb derer Fische dauerhaft gepflegt werden können.

Zur Zucht bzw. zur Zuchtvorbereitung oder zu Therapiezwecken sowie zur Eingewöhnung importierter Fische können Abweichungen der angegebenen Temperatur, Härtegrade und pH-Werte erforderlich sein.

Temperatur/Temperaturbereich

Die Angaben nennen Werte, unter denen die jeweiligen Arten problemlos gehalten werden können. Diese Temperaturbereiche dürfen längerfristig nicht über- oder unterschritten werden. Für die dauerhafte Pflege sind mittlere Werte anzustreben.
 
Zitat Teil 2

Härte/Härtebereich

Die Angaben in Graden deutscher Gesamthärte (dGH) beziehen sich auf Definitionen, die unkompliziert zu handhaben sind und sich in der Praxis bewährt haben:
  • Härtebereich I: < 15;
  • Härtebereich II: 15 - 30.
Diese Werte sollten nicht wesentlich (3 dGH) über- oder unterschritten werden.

Die Fische werden in der Tabelle zwei Härtebereichen zugeteilt. Wird der Bereich ohne Klammern angegeben, wird ein Toleranzbereich von 5 dGH akzeptiert, ist eine Klammer rechts angegeben, so bedeutet dies, daß keine Toleranz nach oben akzeptiert wird.

Für die dauerhafte Pflege sind in der Regel mittlere Werte anzustreben.

Bei sehr weichem Wasser sollte zur Vermeidung eines gefährlichen Säuresturzes ein Mindestsäurebindungsvermögen, das einer Carbonathärte von mindestens 2 entspricht, sichergestellt werden.

pH-Wert

Der pH-Wert ist ein für das Halten von Fischen wichtiger Parameter. Die folgende Einteilung der pH-Werte hat sich in der Praxis bewährt:
  • I = 5.0 - 7.0;
  • II = 6.0 - 8.0;
  • III = 7.0 - 9.,0.
Für die dauerhafte Pflege sind mittlere Werte anzustreben.

Wird der Bereich mit Klammern angegeben, so wird keine Toleranz akzeptiert. Wird der Bereich ohne Klammern angegeben, so wird eine Toleranzbreite von 0.5 akzeptiert. Ist nur eine Klammer angegeben, so bedeutet dies, wenn die Klammer links steht, eine Toleranz von + 0.5, wenn die Klammer rechts steht, eine Toleranz von - 0.5.

Schadstoffe

In einem gut gepflegten Aquarium werden normalerweise Nitratwerte von 100 mg/l nicht überschritten. Höhere Werte sind in der Regel ein Hinweis auf mangelhafte Pflege. Nitrit ist in der Regel nicht nachweisbar. Ein Nitritwert von 1,0 mg/l darf nur kurzfristig erreicht werden.

Aquariengröße

Besonders problematisch ist die Angabe der Aquariengröße, da sie von vielen Variablen abhängig ist (Versteckmöglichkeiten, Bepflanzung, Vergesellschaftung, Besatzdichte u.ä.).

Die in der Tabelle gemachten Angaben zur Aquariengröße sind Mindestmaße für ausgewachsene Tiere. Sie gelten nicht für eine vorübergehende Hälterung im Handel oder auf Börsen und ähnlichen Veranstaltungen.

Die Angaben beziehen sich auf die Kantenlänge handelsüblicher Aquariengrößen (Länge x Breite x Höhe):
  • 60 cm = 60 x 30 x 30 cm (54 l) oder 60 cm = 60 x 30 x 35 cm (63 l)
  • 80 cm = 80 x 35 x 40 cm (112 l)
  • 100 cm = 100 x 40 x 50 cm (200 l)
  • 120 cm = 120 x 40 x 50 cm (240 l) oder 120 cm = 120 x 50 x 50 cm (300 l)
  • 150 cm = 150 x 50 x 50 cm (375 l).
Je größer das Wasservolumen eines Aquariums ist, desto stabiler ist die Wasserqualität, daher sollte das Aquarienvolumen für die dauerhafte Haltung 60 l nicht unterschreiten. 54 l Aquariumvolumen sind als Mindestmaß für die dauerhafte Haltung anzusehen.

Die in der Tabelle gemachten Angaben zur Kantenlänge sind Richtwerte, unter denen die jeweiligen Arten dauerhaft gehalten werden können. Diese Maße dürfen nicht wesentlich unterschritten werden. Zur Zucht bzw. zur Zuchtvorbereitung, für Ausstellungen und Wettbewerbe, sowie für die Pflege besonders kleiner Arten sind abweichende Behältergrößen zulässig.

Aquarieneinrichtung

Die Einrichtung der Aquarien muss sich an den Bedürfnissen der zu pflegenden Arten orientieren. Zu den wichtigsten Mindestausstattungen gehören:
  • eine den artspezifischen Bewegungsbedürfnissen entsprechende Raumgröße;
  • technische Einrichtungen zur Sicherung der Wasserqualität (ggf. Filter, Heizung, Lüftung);
  • Versteck- und Deckungsmöglichkeit.
Ein Aquarium für die dauerhafte Pflege ist so einzurichten, daß eine Sicht durch den Boden nicht möglich ist.

Besatzdichte

Verbindliche Angaben zur Besatzdichte sind nicht sinnvoll, da sie von zu vielen Variablen abhängen und deshalb zu stark vereinfacht werden müßten. Wegen der Gefahr von Mißverständnissen wären sie unter dem Gesichtspunkt des Tierschutzes eher kontraproduktiv als nützlich.

Beispielsweise wechseln sich in Abhängigkeit von Alter (Jungfische, subadulte und adulte Exemplare), von spezifischen biologischen Aktivitätsphasen (verpaarte/unverpaarte, territoriale/nicht-territoriale, balz-, fortpflanzungs-, brutpflegeaktive Exemplare) periodisch immer wieder Phasen mit größerem und erheblich geringerem Raumbedarf ab.

Ferner sind für die zulässige Besatzdichte nicht nur die Einrichtung, das Zahlenverhältnis der Geschlechter, sondern auch die Abmessung des Aquariums (Oberfläche oder Grundfläche, Höhe) von entscheidender Bedeutung. In einem kleineren gut gegliederten Aquarium kann die Besatzdichte durchaus größer sein als in einem weit größeren, aber weitgehend leeren Aquarium.

Sozialverhalten

Jede Fischart in einem Aquarium sollte ihrer natürlichen Sozialstruktur entsprechend gehalten werden. Dabei sind folgende Unterscheidungen zu berücksichtigen:
  • Schwarm: Fische, die sich in einer größeren Gemeinschaft von Artgenossen in ihrem Lebensraum bewegen. Daraus ergibt sich eine höhere Mindestanzahl der gepflegten Tiere. Im allgemeinen sollen mindestens zehn Fische dieser Art gepflegt werden.
  • Gesellig: Fische, die Artgenossen benötigen, um ihr arttypisches Verhalten zeigen zu können. Im allgemeinen sollen mindestens fünf Fische dieser Art gepflegt werden.
  • Harem: Pflege von einem Männchen und mehreren Weibchen.
  • Paar: Fische, die vorübergehend oder zeitweise in Paarbildung (ein Männchen, ein Weibchen) leben.
  • Einzelgänger: Arten, die bei üblichen Beckengrößen nur einzeln gehalten werden können.
Gesundheitsvorsorge und Ernährung der Aquarienfische

Fische sind dem sie umgebenden Medium mehr ausgesetzt als jede andere Wirbeltiergruppe. Das hängt einmal mit dessen physikalisch-chemischen Eigenschaften zusammen, zum anderen mit ihrem Körperbau. Chemische Reize wirken sich deshalb intensiv aus. Parasiten und Krankheitserreger finden in der räumlichen Begrenzung eines Aquariums schnell ideale Bedingungen für die Ausbreitung. Daher ist das Wohlbefinden von Aquarienfischen möglichst täglich zu kontrollieren. Ein teilweiser Wasserwechsel soll regelmäßig vorgenommen werden.

Fische dürfen nicht plötzlichen Veränderungen der Wasserwerte ausgesetzt werden. So müssen z.B. beim Umsetzen der Fische von einem Aquarium in das andere die Wasserwerte allmählich aneinander angeglichen werden.

Die Wasserparameter Nitrit- und Nitratgehalt sowie der pH-Wert sollten in regelmäßigen Abständen (mindestens 14-tägig) kontrolliert werden.

Die in diesem Gutachten behandelten Fische sind weitgehend omnivor, d. h. Allesfresser. Für sie stehen heute eine breite Palette an Fertigfutter und Frostfuttersorten, verschiedenstes gefriergetrocknetes Futter und zahlreiche Lebendfutterorganismen zur Verfügung. Für eine allen Anforderungen genügende Ernährung sind Fische mit verschiedenen Futtersorten zu füttern.

Erfahrungsgemäß werden Fische im Aquarium eher übermäßig gefüttert. In einem gut gepflegten Aquarium können Fische gelegentlich wenige Tage ohne Futterzugaben auskommen.

Quelle

Liebe Grüße Diana
 
Hallo!

Ich denke auch, dass der Fisch im Zoo-"Fach"-Handel einfach elendig sterben wird.
Ich versteh nicht, warum er ihn dir nicht einfach gibt. Du musst ihn ja nicht behalten, kannst ihn ja auch weiter geben.
So ein blödes hin und her die ganze Zeit. Armer Fisch.
 
Hallo!

Ich denke auch, dass der Fisch im Zoo-"Fach"-Handel einfach elendig sterben wird.

Kennst du den Händler, wo der Fisch hin soll? Oder worauf stützt sich sonst deine Aussage?


Ich denke, dass es mehr als normal ist, dass man ein Tier, welches man abgeben muss, eher dem Fachmann anvertraut als einem unbekannten 14-jährigen. Das soll in dem Fall nichts gegen Lars sein, aber "der andere" kann nicht wirklich wissen, ob Lars wirklich das notwendige Wissen dazu hat.
 
Hallo!

Nein ich kenne ihn nicht.
Nachdem der Schüler aber schon seit Monaten (!!!) verantwortungslos mit den Fischen umgeht (so kommt es zumindest an) und sich nicht wirklich um das Wohl der Tiere sorgt -einige sind inzwischen schließlich schon tot, was man hätte vermeiden können, indem man z.B. einfach mal vernünftig gefüttert hätte- wird er sich auch nicht unbedingt um einen guten Fachhändler kümmern. Klingt eher nach "ich will den Fisch jetzt endlich loswerden, damit die aufhören zu meckern".
Klar ist das eine Behauptung die ich nicht beweisen kann, aber ich denke einfach, dass ich damit nicht so falsch liege und stelle sie deswegen einfach mal auf.
 
Hat einer mal eine Meinung von einem Anwalt oder Urteile zu diesem Gutachten? Wie verbindlich das wirklich ist oder inwieweit es eine Empfehlung ist?
 
Nein ich kenne ihn nicht.
Nachdem der Schüler aber schon seit Monaten (!!!) verantwortungslos mit den Fischen umgeht (so kommt es zumindest an) und sich nicht wirklich um das Wohl der Tiere sorgt.....

Naja, erstmal kann der evt. Empfänger des Fisches nichts für die Inkompetenz des Schülers.
Und dann muss man sagen, dass ja der Schüler selbst auch erst 14 ist, wenn ich mich nicht irre. (?)
Insofern würde ich hier die Schuld eher bei der Schulleitung suchen, die es zulässt, dass in der Schule Tiere ohne Kontrolle eines Erwachsenen gepflegt werden.
 
Hallo Stefan,

Da geb ich dir auch recht, es stimmt, dass die Schule die Hauptschuld trifft. Ich hatte irgendwann auch schon geschrieben, dass ich es deswegen langsam nicht mehr gut finde, wenn in Schulen, Kindergärten usw. Tiere gehalten werden, da sich in den meisten Fällen keiner wirklich dafür zuständig fühlt und die Tiere (welche Art auch immer) in den meisten Fällen leiden.
Wirklich schade für die Kinder, aber auf Kosten der Tiere darf so etwas auch nicht laufen.

Andererseits bin ich aber auch der Meinung, dass ein Schüler mit 14 (ist er denn erst 14?) schon in der Lage sein muss zu erkennen, dass ein Tier verhungert - zumindest wenn er mehrfach darauf hingewiesen wird und sogar Hilfe angeboten wird. Schließlich ist er mit 14 kein Kleinkind mehr!
Sogar vor dem Gesetz wird man ab dem 14. Lebensjahr schon strafmündig. Das jetzt bitte nicht falsch verstehen, er soll deswegen nicht angeklagt werden oder so. Aber mit 14 sollte man schon in der Lage sein Tiere zu füttern und vor allem Hilfe anzunehmen! Es gibt hier ja genug Leute die 14 sind und schon eigene Aquarien haben und diese gut versorgen - so wie Lars. Vielleicht sehen es manche anders, aber ich bin der Meinung, dass man mit 14 alt genug ist ein Tier zu füttern, oder wenn man keine Lust mehr hat, es wegzugeben bevor es verhungert. Vielleicht ist die Pflege eines Aquariums ja auch etwas zu aufwendig für manche 14jährige, aber das Füttern jawohl nicht.
 
Dieses Tier sollte in die Hände von einem Diskusfachmann gegeben werden, nicht zu einem Zoohändler, der ist nur darauf aus die Tiere gleich wieder zu verhökern, deshalb sollte man nur vollständig gesunde Tiere dort hingeben!!!
 
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