da kannst anrufen bis die Leitung glüht juckt die Lieferanten nich,wenn dein Händler die steine als einschlussfrei oder garnelentauglich deklariert hat kannst du ihm die steine wieder zurückgeben(Nichteinhaltung einer wesentlichen produkteigenschaft) für den entstandenen schaden gibt's nichts ,da solche Sachen auf eigene Gefahr eingesetzt werden,verbraucherschutz ist in Deutschland nicht besonders populär.
hast du dich allein von dem begriff islandlava leiten lassen ist auch der Händler aus dem schneider,
ist kein geschützter markenbegriff an dem sich produkteigenschaften festmachen lassen.
andy