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Tierschutzgesetzt bei Pflanzenverkauf?

Hallo,

Sabrina setzt halt wie viele Juristen auf den genauen Wortlaut. Danach hat sie durchaus Recht.
Aber:
Wenn Zoofachverkäufer vom Tierschutzgesetz reden sind meist auch die weiterführenden Verordnungen dort mit einbezogen. Das er die in einem unverbindlichen Gespräch nicht einzeln aufzählt ist auch normal. Tierschutzgesetz ist einfacher zu merken und auszusprechen, als z.B. die Amtstierärztliche Verordnung.

Der Unterschied liegt hier in der Art und Weise der Betrachtung. Nimmt man den reinen Wortlaut hat der Mann schlicht und ergreifend gelogen. Betrachtet man mögliche lockere Ausdrucksweisen ( der Mann steht schließlich nicht vor Gericht und drückt sich daher eher unüberlegter aus) erkennt man eine tatsächliche Verbindung zu einer verbindlichen Verordnung.

Aber auch ich glaube, dass der Typ das nur als Ausrede benutzt hat. Schließlich ist das sehr einfach zu umgehen, indem man das Teil gegen etwas anderes austauscht.

@Sabrina: Ich denke ich habe diesen Thread schon gelesen ( und auch verstanden ). Ich habe ihn halt nur etwas anders interpretiert.
 
Aber auch ich glaube, dass der Typ das nur als Ausrede benutzt hat. Schließlich ist das sehr einfach zu umgehen, indem man das Teil gegen etwas anderes austauscht.

Habe ich ja auch gemeint....

LG
 
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