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Tierschutzgesetzt bei Pflanzenverkauf?

froeschen

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Garneleneier
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Ich hab da mal ne blöde Frage...

Gestern habe ich in meinem Zoofachhandel eine wunderschön bewachsene Moosbrücke von De**erle gesehen.

2 dieser Brücken standen in den Garnelenbecken und es gab 3 kümmerliche Brücken mit braunen Mooskruscheln (2mm hoch?) standen im Verkaufsbecken für Pflanzen.

Mir wurde mitgeteilt, die sehen bei Lieferung immer so kümmerlich aus und brauchen 1-2 Wochen zum Wachsen
:smilielol5:
Es dürfen keine Pflanzen aus laufenden Becken verkauft werden, das untersagt das Tierschutzgesetz :rolleyes:

Ich meine, das ist der totale Quatsch. Bei seinen Kollegen habe ich immer Pflanzen aus den Becken bekommen, wo sie mir am besten gefielen. Immerhin werden ja auch Tiere aus den Becken verkauft... Wo soll da welches Gesetz greifen ??
 
Hallo,


Die Tiere in dem Verkaufsbecken könnten ja gefährliche Krankheiten haben -und Deine Tiere Zuhause gefährden :D:D

lg

René
 
Stimmt...

Ich seziere das Moos auch immer und lasse es 6 Wochen in der Quarantänebox :)
 
:smilielol5:
Es dürfen keine Pflanzen aus laufenden Becken verkauft werden, das untersagt das Tierschutzgesetz :rolleyes:

dann hätte ich Ihn gefragt ob er kein kaufmann ist... also mit Tierschutzgesetzt hat das definitiv nichts zu tun... und ob du Pflanzen aus einem laufenden Becken kaufen möchtest ode rnicht ist ja deine Sache... Es ist mir aber auch schon aufgefallen dass die Pflanzen wenn sie erst frisch da sind meist nich so schön sind ich denke das liegt daran dass sich die Pflanzen erst an die neue Umgebung anpassen müssen...

lieben Gruß
 
dann hätte ich Ihn gefragt ob er kein kaufmann ist... also mit Tierschutzgesetzt hat das definitiv nichts zu tun... und ob du Pflanzen aus einem laufenden Becken kaufen möchtest ode rnicht ist ja deine Sache...

Jein.
Ich kenne die genauen gesetzlichen Bestimmungen nicht, aber ich vermute mal, dass es hier um Haftungsausschlüsse geht. Ohne Grund wird der Verkäufer dies nicht sagen.
 
Hallo,

ich denke das ist ganz einfach so, das er zum präsentieren die Schönen im Becken behält, um die "kümmerlichen" besser zu verkaufen. Hat er die kümmerlichen im Showbecken, fragt doch keiner nach.

Lieben Gruß
Jana
 
Hallo,

die Aussage ist teilweise richtig.

In den Ausstellungsbecken müssen Rückzugsmöglichkeiten vorhanden sein. Wenn dass "nur" die Pflanzen sind müssen die natürlich im Becken bleiben, bzw. ersetzt werden.

Das er die nicht verkauft hat, wird aber hauptsächlich wohl an dem Grund liegen den Jana genannt hat.
 
Das denke ich auch, denn die anderen 3 Brücken sehe ich schon ewig in dem anderen Becken. Das ander Becken ist so veralgt, dass selbst die Mooskugeln grau aussehen und aus dem Becken kaufe ich weniger als nichts.

Gar nichts nämlich.

Eigentlich ist der Laden TipTop aber das bekommen sie irgendwie nicht hin in dem Pflanzenbecken woraus verkauft wird
 
Ich kenne eigentlich nur Zooläden, die explizit darauf hinweisen, dass Pflanzen auch aus Becken verkauft werden, sofern dort werlche drin sind. Dass das nicht erlaubt sein soll wäre mir auch neu. Hab selber ne Pflanze aus nem Schaubecken zu Hause... Teilweise werden die doch gar nicht ins Pflanzenbecken gesetzt sondern direkt in die AQs zu den Fischen...
 
Ich kenne eigentlich nur Zooläden, die explizit darauf hinweisen, dass Pflanzen auch aus Becken verkauft werden, sofern dort werlche drin sind.

Naja, ich habe auch schon Pflanzen aus Schaubecken gekauft. Ebenso kenne ich aber auch etliche Schaubecken ohne Bepflanzung.
Dennoch würde ich nicht ausschließen, dass es in unserem Paragraphendschungel Klauseln über Haftung gegenüber Käufern gibt, die dem Verkäufer doch irgendwo recht geben. Wundern würde es mich nicht.

Ich habe z.B. auch schon durch eingeschleppte Planarien fast meinen gesamten Bestand verloren. Und ich denke es gibt da durchaus Leute, die rechtlich gegen alles und jeden Vorgehen. Da kann man als Verkäufer ja nicht vorsichtig genug sein.
 
Ich hab nochmal den Geschäftsführer angerufen...

Alleine auch weil ich dieses "Kunden für dumm verkaufen" nicht auf mir sitzen lassen wollte...

Angeblich hat das Ding nen weisslichen Belag... Aha...

Aber es war keine Info auf dem AQ, dass man die Tiere (oder den Inhalt) vorläufig nicht verkauft.

So kenne ich es von den Aquaristik-Fachgeschäften in HH-Harburg (nähere Umgebung)
 
Hallo,

darf ich als angehende Juristin mal ein wenig "klugscheißen"?

Im TierSchG ist definitv nichts über Verkauf von Wasserpflanzen aus laufenden Becken geregelt!
Das ist echt totaler Quatsch!

Meine Meinung: Der wollte sich nur die Schaubecken schön halten! *g*

LG Sabrina
 
Der brauch mich in dem Laden auch nicht mehr ansprechen... :censored: :mad:
 
Hallo Sabrina,

ich als Hobbyjurist ( und -psychologe, -veterinär, -handwerker usw. :D ) möchte dir dann mitteilen, dass im deutschen Recht nicht nur Gesetze verbindlichen Charakter haben. Es gibt da auch noch Verordnungen, Richtlinien usw.
Und für Zoohandlungen gibt es durchaus verbindliche Richtlinien, die bei Streitfällen herangezogen werden.
Eine dieser Richtlinien sagt aus, dass in jedem Schaubecken Versteckmöglichkeiten für die Tiere vorhanden sein müssen. Normalerweise bekommt man ohne richtig eingerichtete Becken vom Veterinäramt gar keine Verkaufsgenehmigung für lebende Wirbeltiere. Allerdings wird das im nachhinein nur sehr selten kontrolliert.
 
Eine dieser Richtlinien sagt aus, dass in jedem Schaubecken Versteckmöglichkeiten für die Tiere vorhanden sein müssen.

Das ist gut und richtig so, aber dieser Verkäufer hat hier eindeutig einen Kunden für dumm verkauft. So eine fadenscheinige Ausrede für Faulheit, da könnte man glatt drüber lachen, wenn es nicht so frech wäre.

Ich habe bisher immer alles bekommen was ich aus den normalen Verkaufsbecken wollte, es ei denn es handelte sich um das Schaubecken des Ladens, sozusagen der Stolz des Ladens. Da leuchtet es doch auch ein das sie nichts verkaufen, auch keine Fische, steht meist auch dran.

Aber in dem Fall hätte der Verkäufer einfach nur das Teil ersetzen müssen, in dem Fall die Holzbrücke durch eine neue, Deko und Versteck ist damit wieder drin, alles paletti. Ich glaub bei dem Verkäufer würd ich nichst mehr kaufen.

Verar*** können wir uns selber :rolleyes:

Gruß Jenny
 
Hallo Christian,

danke für deine Belehrung! Aber Lesen (und Verstehen...) hilft!

Es ging darum, ob im TierSchG sowas steht!
Und das tut es nicht!!!

Das es irgendeine VO darüber gibt, ist naheliegend! Jedoch kenne ich die nicht alle auswendig und habe sie auch zuhause nicht griffbereit, dass TierSchG sehr wohl!

LG Sabrina
 
Aber Lesen (und Verstehen...) hilft!

Warum reagieren hier viele denn gleich so giftig, wenn jemand nur helfen will. Der Spruch oben kommt so oder ähnlich auch immer wieder... Das fällt mir gerade vermehrt auf und ich finde es echt schade.

Davon mal abgesehen, wenn ein Thread mehrere Seiten hat, lese ich auch nur quer und überfliege die einzelnen Beiträge, so viel Zeit eine halbe Stunde lang alles zu studieren hat wohl kaum einer von uns. Das man da ab und an etwas überliest ist doch wohl zu verzeihen.

Tschuldigung, dass ich mich reinhänge, wo es mich doch gar nicht betrifft, aber manchmal frag ich mich echt was hier los ist.

Gruß Jenny
 
Hi,

klar ging es hier zuerst um das Tierschutzgesetz und da steht also nichts, sprich der Verkäufer hat aus Bequemlichkeit gelogen und/oder sich rechtlich falsch ausgedrückt.
Aber was ist jetzt falsch daran die Diskussion auszuweiten auf andere eventuelle Gesichtspunkte die im Gesetz direkt nicht verankert sind, da müssen die Leute die sich hier beteiligen nicht gleich unverhältnismäßig gemaßregelt werden, sowas ist kontraproduktiv.
 
Also ich finde es gut und schön hier etwas aus zu schweifen in die Richtung Gesetz oder Verordnung.

Regeln und Ordnungen kann ja auch jeder Laden für sich mit aufstellen.

z.B. machen meine beiden Lieblingsläden die Becken dicht, wenn neue Tiere eingezogen sind oder diese irgendwelche Stresssymptome oder Krankheitszeichen haben. Mit Dicht meine ich einen Aufkleber " Dieses Becken beinhaltet keine Verkaufstiere " oder " Wir brauchen noch ein bisschen Ruhe "

Das ist für jeden Kunden verständlich und wenn man nachfragt wird es einem notfalls verständlich erklärt.
Selbiges hätte ich bei dem Becken auch erwartet, wenn da ein "Belag" drauf sein soll, so würde ich weder das Inventar, noch die Tiere aus dem Becken verkaufen.

Ich war allerdings so platt, dass ich das mit dem Gesetz gar nicht hinterfragt habe bzw ich habe nicht gebohrt, was ich sonst eher mache.
 
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