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Krebs-Versandhändler gesucht

doktor73

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Garneleneier
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Hallo!
Möchte bald für ein zur Zeit noch leer stehendes Aquarium ein Paar Flusskrebse (Cherax sp.) erwerben.
Kann mir jemand evtl. per PN eine günstige Bezugsmöglichkeit im Internet (Versandhändler) empfehlen?
Danke!
Gruß, Michael
 
Such doch übers Forum! Vielleicht hat jemand welche abzugeben ;-)
 
hallo Michael,
Gib doch einfach hier im Forum eine Suchanzeige auf oder
schau mal im Bietebereich;)
 
Hallo!

Ja, werde ich machen - bloß ist Versand bei privaten "Händlern" meist nicht möglich, oder doch?!

Gruß,
Michael
 
Hallo Michael,

jeder private Züchter kann auch versenden.
Ein Paket packen und es zur Post bringen kann jeder.
 
Das versenden mit der Post ist nicht mehr erlaubt. Man muss nach den neuen Transportbestimmungen der EU auf Spediteure zurückgreifen. Dann ist etwas teurer. Den Versand empfehle ich nur per "Express" von Montag bis maximal Mittwoch. Bei diesen Temperaturen ist es einfach zu kalt (trotz Heatpack).
 
Cpo

Hallo Spinnracer,

das höre ich ja zum ersten Mal. Wo kann ich das nachlesen?

Ich verschicke öfters WILO mit DHL. In Styroporbox und Heatpack ist das selbst bei geringem Nachtfrost völlig problemlos.
Expressversand ist definitiv nicht erforderlich.

Eine Ausnahme war nur die "Sibirische Kälte" Anfang Januar. Da ging nichts.
Auch nicht per Express.
 
AGB etc. und Transportbestimmungen für Wirbeltiere muss ich raussuchen.
 
Hallo,

@Spinnracer kann das sein das Du Wirbeltiere mit Wirbellosen verwechselst?

Bei Wirbeltieren ist das richtig,aber Krebse,Schnecken,Garnelen und Co ist es erlaubt,solange sie nicht als Päckchen versendet werden,sondern als Paket!

Das wäre mir nämlich auch neu!

MfG Sanne
 
Nicht, daß wir das Thema schon gehabt hätten:
Per Brief ist laut Weltpostvertrag verboten, aber per Paket/Päckchen darf man Wirbellose verschicken.
 
noch ein tip, wartet noch paar tage uns verzichtet dann auf das haetpack.
das bekommt den tieren besser. sinvoll ist es krebse einzeln zu verpacken. damit die sich auf so engem raum nicht gegenseitig schaden zufügen.
 
Hallo,

gehen wir mal nach den gesetzlichen Grundlagen.

Laut Gesetz ist es nicht verboten Tier zu verschicken - egal wie. Im Gesetz steht nur dass man keinem Wirbeltier sinnlos Schaden zufügen darf 8oder so ähnlich formuliert.
Das bedeutet ich darf auch z.B. Fische oder Mäuse versenden. Kommt es bei solch einem Versand bei normalem Verlauf, aber zu toten Tieren so ist dieser Versand offensichtlich nicht geeignet und man hat gegen das Tierschutzgesetz verstossen. Wirbellose sind gesetzlich eigentlich gar nicht geschützt (mit Ausnahme Paragraf 1 Tierschutzgesetz - was aber nicht viel aussagt)
Dies gilt für alle Versandarten und Versender.

Jeder Versender hat aber AGB's und in diesen wird der Versand von Tieren oft ausgeschlossen. Gesetzlich hat das keine Relevanz. Allerdings kann der Versender solche Pakete ablehnen. Kommt es zu Transportschäden braucht man natürlich nicht wegen Ersatz anzufragen.
Das Transportrisiko bleibt beim Versenden mit solchen Versendern die das ausschließen, allerdings beim Verkäufer da dieser rechtlich gesehen keinen geeigneten Versender gewählt hat.

Übrigens sollte man beim Verpacken unbedingt auf eine ordentliche dichte Verpackung achten. Kommt es durch das Auslaufen von Wasser zu Schäden und es wird einem eine ungenügende Verpackungsart (fahrlässig) nachgewiesen, ist man schadensersatzpflichtig.

DHL erlaubt in den AGB's vom Paket national ausdrücklich den Versand von wirbellosen Tieren.
 
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