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QuelleTierschutzgesetz § 2 meinte:Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,
1. muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
2. darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,
3. muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
Du musst es ja nicht drauf schreiben was drin ist. Wenn es ordentlich verpackt ist denke ich ist es kein Problem. Ich verschicke per DPD (zwei mal) und auch nicht mit nem extra Tierversand.
Gruss
Hallo,
neben den schon angesprochenen Tierschutzrechtlichen Aspekten möchte ich anmerken daß der Versender für den Inhalt und die Sicherheit des Paketes/der Verpackung verantwortlich ist.
Richtig nett wird es, wenn aus dem Paket mal Wasser ausläuft und daß dann zufällig auf den Sortierbänder und der ganzen Elektronik im Depot passiert.
Obwohl, die Reinigung eines Fahrzeugs ist wohl auch nicht billiger...
vG
René