Seit dem 1. September 2024 unterliegt der Wassersalat (Pistia stratiotes) auch in der Schweiz strengen gesetzlichen Verboten.
Die wichtigsten Fakten zur neuen Rechtslage in der Schweiz:
Verkaufs- und Abgabeverbot: Die Pflanze darf in der Schweiz nicht mehr verkauft, verschenkt, vermietet oder getauscht werden.
Importverbot: Die Einfuhr der Muschelblume in die Schweiz ist untersagt.
Gesetzliche Grundlage: Der Bundesrat hat dazu die Freisetzungsverordnung (FrSV) angepasst, um die Ausbreitung invasiver Neophyten zu stoppen.
Bestandsschutz: Falls du die Pflanze bereits vor dem Verbot in deinem Aquarium oder Teich hattest, darfst du sie behalten. Du musst sie jedoch so halten, dass sie sich nicht unkontrolliert in die Umwelt ausbreiten kann.
Das Verbot wurde erlassen, weil die Muschelblume dichte Teppiche auf Gewässern bilden kann, die den Sauerstoffaustausch behindern und heimische Arten verdrängen. In der EU trat ein ähnliches Verbot bereits Anfang August 2024 in Kraft
Da ich immer noch genannte Pflanzen in Inseraten sehe dachte ich mal Poste ich diese Info hier ✌



Die wichtigsten Fakten zur neuen Rechtslage in der Schweiz:
Verkaufs- und Abgabeverbot: Die Pflanze darf in der Schweiz nicht mehr verkauft, verschenkt, vermietet oder getauscht werden.
Importverbot: Die Einfuhr der Muschelblume in die Schweiz ist untersagt.
Gesetzliche Grundlage: Der Bundesrat hat dazu die Freisetzungsverordnung (FrSV) angepasst, um die Ausbreitung invasiver Neophyten zu stoppen.
Bestandsschutz: Falls du die Pflanze bereits vor dem Verbot in deinem Aquarium oder Teich hattest, darfst du sie behalten. Du musst sie jedoch so halten, dass sie sich nicht unkontrolliert in die Umwelt ausbreiten kann.
Das Verbot wurde erlassen, weil die Muschelblume dichte Teppiche auf Gewässern bilden kann, die den Sauerstoffaustausch behindern und heimische Arten verdrängen. In der EU trat ein ähnliches Verbot bereits Anfang August 2024 in Kraft
Da ich immer noch genannte Pflanzen in Inseraten sehe dachte ich mal Poste ich diese Info hier ✌



