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Hallo,
das ist garkein Kleingewerbe... Das ist wie Annika schon sagt, Liebhaberei.
Du hast zwar einen Umsatz, jedoch vermutlich deutlich höhere Kosten. Die könntest Du ja jetzt von der Steuer absetzen, Du würdest also sogar noch etwas vom Finanzamt raus bekommen. Wenn Du glaubhaft machst das Du irgendwann einen Gewinn erziehlen wirst, dann macht das Finanzamt da eine zeitlang mit, nur eben nicht ewig.
Viele Grüsse
Sandra
 Es kann trotzdem ein Kleingewerbe sein, auch wenn es Liebhaberei ist. Wenn du ein Gewerbeschein hast (brauchst du auch als Kleingewerbetreibender) heisst das nicht automatisch, dass du Steuern zahlen musst. Das Finanzamt kann die Tätigkeit trotzdem als Liebhaberei einstufen, heisst die Sache hat nichts mit Steuern zu tun. Es wird quasi als Hobby eingestuft.
 Es kann trotzdem ein Kleingewerbe sein, auch wenn es Liebhaberei ist. Wenn du ein Gewerbeschein hast (brauchst du auch als Kleingewerbetreibender) heisst das nicht automatisch, dass du Steuern zahlen musst. Das Finanzamt kann die Tätigkeit trotzdem als Liebhaberei einstufen, heisst die Sache hat nichts mit Steuern zu tun. Es wird quasi als Hobby eingestuft.Ein Kleingewerbe ist folgendes:
Du darfst in deinen Rechnungen (die du ja eigentlich als Unternehmer schreibst) keine Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer ausweisen. Deine Einnahmen (nur das Geld was du bekommst) dürfen dann jedoch nicht höher als 17.500 € im Jahr sein. Was bei dir wohl der Fall sein wird.
Dann wirst Du noch den §11 Tierschutzgesetz brauchen, dazu wird Dein Zuchtraum vom Amtstierarzt inspiziert und der gibt Dir nach Feststellung Deiner Sachkunde eine Genehmigung oder auch nicht.

 
 
