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Was ist das????

Snakegod0

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Hallo habe das grad an meinem Filter gesehen und frage mich was das ist? Sieht aus wie irgendeine Larve
 

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Herzlichen Glückwunsch,

Das Hinterteil des USOs sieht sehr stark nach Libellenlarve aus. :leaving:
 
Hi, das Bild ist nicht gerade das Beste, aber es handelt sich wahrscheinlich um eine Eintagsfliegenlarve, oder, was ich nicht hoffe, eine Libellenlarve. Ein besseres Bild des Schwanzfächers wäre gut, denn daran kann man die Larven sehr gut unterscheiden, oer auch an der Lage der Augen. Bei Libellenlarven sitzen die Augen seitlich außen am Kopf, wie bei der fertigen Libelle, bei Eintagsfliegenlarven eher.. naja. eben nicht ganz außen :) Google Bildersuche zeigt dir, was ich meine.

Viele Grüße,

Marco
 
Na hoffen wir mal, das es nur die eine war.. Libellenlarven kommen selten allein :-/ Falls es denn eine war. Hoffe, du hast die Larve nicht einfach im Klo runtergespült, viele einheimische Libellen (falls es denn a)eine Libellenlarve war und b)tatsächlich die Larve einer einheimischen Art) sind geschützt.
 
Hi,

Libellenlarven schleppt man sich meist beim Neukauf von Pflanzen ein. Da die allermeisten Pflanzen eine asiatische Herkunft haben, da dort in Großfarmen gezüchtet, läuft man kaum Gefahr, sich einheimische Arten einzuschleppen (es sei denn man tümpelt seine Pflanzen im Weiher nebenan - was natürlich verboten ist).
Ich hatte vor einigen Jahren mal eine Anfrage an das hiesige Landesverwaltungsamt gestellt, wie mit den gefundenen Libellenlarven umzugehen sei, und ob a) Aussetzen oder b) töten juristische Konsequenzen haben könnte. Ich erhielt diese Antwort:

Ihre Anfrage möchten wir aus naturschutzrechtlicher Sicht wie folgt beantworten:

1.) Da Sie sich auf eine mögliche Faunenverfälschung durch asiatische Libellenlarven beziehen, handelt es sich offensichtlich nicht um heimische Arten über die Sie sich sorgen.
2.) Unter den asiatischen Libellen gibt es - bezogen auf CITES und auf die EU-Artenschutzverordnung - keine besonders geschützten Arten.
3.) Das naturschutzrechtliche Tötungsverbot im Bundesnaturschutzgesetz bezieht sich nur auf wild lebende Tiere (unabhängig vom einfachen oder besonderen Schutz). Da asiatische Libellen hier nicht wild lebend vorkommen und selbst Larven heimischer Libellenarten in Ihrem Aquarium nicht als wild lebend zu bezeichnen sind - sondern sich eben in menschlicher Obhut befinden - ist aus den einschlägigen naturschutzrechtlichen Bestimmungen kein Tötungsverbot für Libellenlarven, die Sie beim Neukauf von Wasserpflanzen unwissentlich mit erwerben, abzuleiten.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Jens Hermann
THÜRINGER LANDESVERWALTUNGSAMT
Referat 410 | Naturschutz
 
Habe keine Spuren hinterlassen, keine Leiche und keine Tatwaffe zu finden, also auch kein Mord
 
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