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Ihre Anfrage möchten wir aus naturschutzrechtlicher Sicht wie folgt beantworten:
1.) Da Sie sich auf eine mögliche Faunenverfälschung durch asiatische Libellenlarven beziehen, handelt es sich offensichtlich nicht um heimische Arten über die Sie sich sorgen.
2.) Unter den asiatischen Libellen gibt es - bezogen auf CITES und auf die EU-Artenschutzverordnung - keine besonders geschützten Arten.
3.) Das naturschutzrechtliche Tötungsverbot im Bundesnaturschutzgesetz bezieht sich nur auf wild lebende Tiere (unabhängig vom einfachen oder besonderen Schutz). Da asiatische Libellen hier nicht wild lebend vorkommen und selbst Larven heimischer Libellenarten in Ihrem Aquarium nicht als wild lebend zu bezeichnen sind - sondern sich eben in menschlicher Obhut befinden - ist aus den einschlägigen naturschutzrechtlichen Bestimmungen kein Tötungsverbot für Libellenlarven, die Sie beim Neukauf von Wasserpflanzen unwissentlich mit erwerben, abzuleiten.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Jens Hermann
THÜRINGER LANDESVERWALTUNGSAMT
Referat 410 | Naturschutz