soki81
GF-Mitglied
um mal gegen die argumentation zu sprechen, ist die haltung von wildlebenden tieren auch verboten, oder stark kontrolliert (ZOO zb).
Richtig. Setzt man diese aus, begeht man aber dann schon Verstoß Nr. 2. Das Problem ist nur (rein rechtlich): Das Halten des Tieres geschieht (bis zu Entdeckung) unbewusst, das Aussetzen definitiv bewusst.
rein moralisch gesehen eben weil die tiere aussterben besteht schon handlungsbedarf.
Da hast du auch recht. Aber das sollte denen überlassen werden, die sich wirklich damit auskennen, denn unbedachte Handlungen können evt. mehr schaden als nutzen.