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Achtung Libellenlarven im AQ: Was tun?

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Wolke

Bienengarnele
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Liebe alle,

Immer wieder findet ein User Libellenlarven im AQ und weiß nicht wohin damit. Dass sie unsere Garnelen schädigen, steht außer Frage. Raus müssen sie also.

In Deutschland sind bis auf 6 Arten sämtliche Libellen im Bestand bedroht und stehen auf der Roten Liste.
http://www.libelleninfo.de/081.html
Somit ist das Töten verboten.

Weiterhin ist das Aussetzen der Larven in Gewässern untersagt, wenn nicht 100% klar ist, dass keine Faunenverfälschung durch Neozoen zu erwarten ist. Als Laie ist das schwer bis unmöglich zu beurteilen.


Edit: Hier die offizielle Stellungnahme des Thüringer Landesverwaltungsamts, Referat 410 | Naturschutz, durch Jens Hermann, vom 11.04.14:

Ihre Anfrage möchten wir aus naturschutzrechtlicher Sicht wie folgt beantworten:

1.) Da Sie sich auf eine mögliche Faunenverfälschung durch asiatische Libellenlarven beziehen, handelt es sich offensichtlich nicht um heimische Arten über die Sie sich sorgen.
2.) Unter den asiatischen Libellen gibt es - bezogen auf CITES und auf die EU-Artenschutzverordnung - keine besonders geschützten Arten.
3.) Das naturschutzrechtliche Tötungsverbot im Bundesnaturschutzgesetz bezieht sich nur auf wild lebende Tiere (unabhängig vom einfachen oder besonderen Schutz). Da asiatische Libellen hier nicht wild lebend vorkommen und selbst Larven heimischer Libellenarten in Ihrem Aquarium nicht als wild lebend zu bezeichnen sind - sondern sich eben in menschlicher Obhut befinden - ist aus den einschlägigen naturschutzrechtlichen Bestimmungen kein Tötungsverbot für Libellenlarven, die Sie beim Neukauf von Wasserpflanzen unwissentlich mit erwerben, abzuleiten.
 
Auch wenn ich kaum Pflanzen aus dem Handel kaufe, bin ich doch neugierig, ob es eine praktikable Alternative zum Töten gibt.
Habe deswegen zwei Ministerien (Umwelt und Landwirtschaft) angeschrieben. Bin gespannt, ob und vor allem was die dazu meinen.
 
Stellungnahme von Gerhard Adams, Ministerialrat im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit vom 22.04.14:
Auf Ihre kurze Frage kann ich leider nur eine pauschale Antwort geben, die sicherlich nicht jeden in der Praxis vorkommenden Fall abdeckt. Bei importierten Pflanzen, die z.B. aus tropischen Ländern eingeführt werden, liegt der Schluss nahe, dass die auf diesen Pflanzen lebenden Libellenlarven nichtheimischen Libellenarten zuzuordnen sind. Diese unterfallen in der Regel nicht den artenschutzrechtlichen Schutzbestimmungen. Es wäre sicher hilfreich, wenn die am Austausch dieser Pflanzen interessierten Kreise auch Hilfestellung für die Erkennung der fraglichen Libellen entwickeln könnten, um entsprechende Risiken zu minimieren. Ein Ausbringen lebender Exemplare dieser Libellenlarven in der freien Natur ist jedoch gem. § 40 Abs. 4 BNatSchG ohne Genehmigung unzulässig. Generell empfiehlt es sich, Pflanzen vor dem Einsatz im Aquarium auf eingeschleppte Tiere zu untersuchen, z.B. auch dann, wenn Sie eine Pflanze im eigenen Gartenteich gehalten haben. Eine versehentliche Entnahme von Tieren aus der Natur sollte vermieden werden.
 
Update 08/2022

Julia Schmitt betreibt ehrenamtlich eine Auffangstation für Libellenlarven in Saarbrücken.

Wir nehmen auch Larven bzw Libellen aus dem Aquarium an. Diese Tiere genießen bei uns besonderen Schutz und werden abgesondert bis zur Bestimmung aufgezogen. Die Tiere werden je nach Art und Herkunft ausgewildert, in ein Tropenhaus gebracht oder privat in einem extra Raum mit Flugmöglichkeiten gepflegt.

dragonflydieauffangstation@gmail.com
 
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