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Hilfe was tun mit Apfelschnecken ?

Planarien sind da etwas anderes.. töten werde ich trotzdem nichts..
 
Ich denke nicht, dass jemand dazu gezwungen werden kann Tiere umzubringen, wenn einem dies zuwieder ist. Und selbst wenn man immer alle Gelege absammelt, kann es ja unbewollt passieren, dass ein Gelege doch alle paar Monate mal durchkommt.
In diesem Fall kann man sich, meiner Meinung nach, nur an die Behörden wenden, das heißt die Schnecken zur Polizei bringen. Ich nehme an das Tierheim direkt anzusprechen wäre logischer, aber ich habe bereits erlebt, dass man vom Tierheim mit exotischen Tieren wieder weg geschickt wird, weil sie einfach nicht die Möglichkeit haben, sie unter zu bringen. Daher bleibt dann nur die Polizei. Dann muss sich der Staat, solange er keine Regelung findet, selbst darum kümmern. Außerdem hat die Polizei bessere Möglichkeiten die Schnecken an einen Ort zu bringen, wo man sie fachmännisch tötet oder vllt dauerhaft unter bringen oder verfüttern kann (z.B. Zoo). Nur schade um die Steuergelder. :hehe:


Aber mal eine Frage: der Handel ist verboten, klar. Aber ist auch die reine Weitergabe verboten? Zum Beispiel wenn jemand sein Hobby Aquaristik aufgibt und alle Aquarien auflöst, darf er die Schnecken ja dann wirklich nur (falls er sie nicht töten möchte) an die Behörden weiter geben... selbst wenn es Privathalter gibt, die die Tiere kostenlos aufnehmen würden?!?

Ich würde ja zu gerne mal die Gesichter der Beamten sehen, wenn sie einen Eimer Apfelschnecken vor's Gesicht gestellt bekommen. Schade dass ich keine Apfelschnecken habe. :smilielol5: :drool5:
 
Und wenn ich sie weggebe bringt sie jmd anderes um :cuss:?? Mein herz hängt ja auch an den kleinen :mad: Ne ne die bleiben schön in meinem Becken..
Das weiß ich leider auch nicht..
 
Aber mal eine Frage: der Handel ist verboten, klar. Aber ist auch die reine Weitergabe verboten?

Hallo
in dem EU-Blatt steht "Einfuhr in die EU und Verbreitung innerhalb der EU"

Gerhard
 
Aber mal eine Frage: der Handel ist verboten, klar. Aber ist auch die reine Weitergabe verboten?

Hallo
in dem EU-Blatt steht "Einfuhr in die EU und Verbreitung innerhalb der EU"

Gerhard

U.a. deshalb frage ich. Verbreitung bedeutet ja auch, dass man die Tiere zunächst vermehren muss, ehe man sie innerhalb der EU verbreiten kann. Ein einzelnes Tier von z.B. Berlin nach Brandenburg zu vermitteln, wäre ja keine Verbreitung, es wäre ein Umsiedelung. Vorrausgesetzt natürlich das Tier ist ganz gesetzeskonform schon seit der Zeit vor dem Gesetz im Besitz der Person, die die Schnecke los werden will.
 
Nochmal für alle zum mitschreiben:

Laut EU-Gesetz ist Import, Weitergabe und Verbreitung von Pomacea-Arten verboten. Das umfasst Verkauf, Tausch und Schenkung gleichermaßen.
Von einem Haltungsverbot wurde nirgends etwas geschrieben, und auch die Nachzucht für private Zwecke ist weiterhin gestattet (oder wo steht das Gegenteil?). Haltung allein ist nicht strafbar. Solange man Tiere oder Gelege nicht weitergibt!

Angebote sind im GF daher zu unterlassen, egal in welcher Form!
Sollte ich hier noch jemanden erwischen, der offen oder zwischen den Zeilen AS der Pomacea-Arten anbietet, der bekommt eine Woche kostenfreien Forenurlaub von mir.

Gegen eine Vermehrung über die heimischen Kapazitäten hinaus ist einzig und allein Zerstörung der Gelege sinnvoll, was sich bei AS ja nun denkbar einfach gestaltet.
 
Aber trotzdem, selbst wenn die Weitergabe verboten ist, was macht der Halter, die seine Aquarien auflösen möchte/muss?
 
Fragt doch mal beim Franzosen oder Asiaten um die Ecke nach ;-)
 
Fragt doch mal beim Franzosen oder Asiaten um die Ecke nach ;-)


igitt!
und später will man dann schön essen gehen und dann liegen die eigenen Schnecken auf dem Tisch.
wenn du Pech hast erkennst du die dann auch wieder oder was?!
 
Das frage ich mich auch.

Aus dem EU Gesetz ist für mich keine Erklärung zu lesen. Wenn ich es richtig verstehe, hat Deutschland noch keine eigene Umsetzung veröffentlicht.
(7) Die Mitgliedstaaten sollten erforderlichenfalls ihre Rechtsvorschriften anpassen, um diesem Beschluss nachzukommen.
(8) Dieser Beschluss sollte vor dem 28. Februar 2015 überprüft werden.

Auf der sicheren Seite wärst du jedoch mit Jans Vorschlag:

Wie man Schnecken relativ schmerzfrei tötet kann, dazu gibt es X-Theorien denen man Glauben schenken kann.
Einfrieren oder schnelles Zerquetschen wird oft genannt.

Am humansten wäre die natürliche Ausrottung, wie man es schlicht mit allen größeren Tieren im Normalfall auch tut: Was ich mir anschaffe, darf bis an sein Lebensende das bestmögliche Leben genießen, was ich ihm bieten kann. Dazu verpflichtet man sich in meinen Augen, wenn man sich Tiere anschafft ;).
 
Das Tierschutzgesetz sagt doch auch nix, wenn man im Garten Schneckenfallen hinstellt ;)
 
Aber trotzdem, selbst wenn die Weitergabe verboten ist, was macht der Halter, die seine Aquarien auflösen möchte/muss?



Dann musst du sie töten.



Na ob das mit der Moral, Gewissen und vor allem mit dem Tierschutzgesetz so vertretbar ist naja


Die Spanier und die Gesetzgebung der EU schert es einen Dreck, was dein (unser) Gewissen und deine (unsere) Moral dazu sagen. Wenn die dort unten Razzia auf den Reisfeldern machen, fragt keiner, ob das Töten der Schnecken tierschutzwidrig ist.
 
Das Tierschutzgesetz sagt doch auch nix, wenn man im Garten Schneckenfallen hinstellt ;)


Naja das ist ja wieder etwas anderes im Zusammenhang her jetzt ne
Echt? Ich sehe im Fall der AS (Gesetz) einen trifftigeren Grund, als im Falle des Gartens?



Ich meine da macht doch keiner ein drama wenn du in deinem garten schnecken killst zwecks gartengestalltung etc pp

Aber tiere töten weil man sie nett mehr is doch ws anderes oder?
 
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