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Garnelen/Krebsverkauf Warum 19% Mwst?

Hallo Ulrike,
wenn Du als Unternehmer fälschlich freiwillig 19% an das Finanzamt (oder einen höheren Betrag als den geforderten) abgeführt hast und Deinen Fehler innerhalb der gesetzlichen Fristen erkennst, kannst Du sicherlich die Differenz zurückfordern. Schließlich hat das Finanzamt darauf keinen Anspruch. Und dann hast Du doch AO Gewinn oder?

Gruß
Friedrich
 
Hallo Friedrich,

wenn ich mich noch recht an mein Studium erinnere gibt es in der Abgabenordnung oder im UStG einen Paragraphen der sinngemäß aussagt wenn ein Unternehmer fälschlicherweise MWST oder zu hohe MWST berechnet, so schuldet er diese dem Finanzamt. Da ist nichts mit Behalten und a.o. Gewinn.
 
cambarus wrote: Hallo Ulrike,
wenn Du als Unternehmer fälschlich freiwillig 19% an das Finanzamt (oder einen höheren Betrag als den geforderten) abgeführt hast und Deinen Fehler innerhalb der gesetzlichen Fristen erkennst, kannst Du sicherlich die Differenz zurückfordern. Schließlich hat das Finanzamt darauf keinen Anspruch. Und dann hast Du doch AO Gewinn oder?

Gruß
Friedrich



das ist teilweise richtig. Als Kunde kann ich den Lieferanten anschreiben und um eine Korrektur bitten. Aber:

Vereinbart war (meistens) der Preis von X.XX Euro (incl. MwSt). Da habe ich als Kunde nur Anspruch auf eine Änderung der "Zusammenstellung". Die Endsumme bleibt gleich.

Etwas anderes ist es, wenn ich mit dem Händler einen Kaufpreis von X plus MwSt vereinbart habe. Dann bringt eine Korrektur für den Endkunden bares.

Ansonsten bleibt der Lieferant dem Finanzamt genau den Betrag schuldig, den er vom Kunden erhalten hat. Was er an USt eingenommen hat, muss er auch ans FA abführen. Genau wie oben schon von Micha beschrieben.
 
Somit entsteht doch eine WIN-WIN Situation statt wenn die 7% von allen eingehalten werden ...
 
Was ist eine WIN-WIN Situation?

Meine Rechnung ist wie folgt:

In der Preisliste steht 1,19 Euro pro Garnele. Preis incl. MwSt.

Der Unternehmer weist 19 % USt aus und führt auch 19 Cent ans FA ab.

Jetzt komme ich als Kunde und sage: Fehler! Auf Garnelen müssen nur 7 % gezahlt werden.

Das ist zwar richtig, aber die neue Rechnung muss lauten: 1,19 Euro incl. 7 %. Der Unternehmer erhält jetzt 1,11 Euro für die Garnele (netto) und führt 8 Cent ans FA ab. Gut für den Unternehmer, Neutal für den Kunden, sachlich richtig fürs FA.

Hätte der Kunde nach Netto-Preis gekauft, hätte wäre ein Kaufpreis von 1 Euro plus USt vereinbart worden. Dann bekäme der Kunde jetzt 8 Cent zurück, die der Unternehmer ebenfalls vom FA erstattet bekommt. Also gut für den Kunden, neutral für den Unternehmer und sachlich richtig fürs FA.

Es sei denn, der Kunde ist nicht Endverbraucher, sondern ebenfalls Händler. Dann ist ihm die USt egal, denn er kann sie als Vorsteuer von seiner eigenen USt-Schuld abziehen.

Wo ist nun die WIN-WIN-Situation?
 
Hallo Ulrike,
wenn ich von meinen Lieferanten Preislisten bekomme, sind das in der Regel Netto-Listen. Entsprechend interessiert es mich schon, auf der Rechnung den richtigen Steuersatz berechnet zu bekommen.

Eine Frage: In Internet-Shops sieht eine typische Auszeichnung von Garnelen beispielsweise so aus: "46,73EUR inkl. 19,00% MwSt.". Wenn der Kunde nach dem Kauf erfährt, dass der reguläre MwSt-Satz 7% beträgt, kann er sich den tatsächlichen Netto- und Bruttobetrag selbst ausrechnen. Hat er in diesem Fall nicht auch Anspruch auf Rückerstattung? Definitiv ist er doch getäuscht worden, ob nun bewusst oder unbewusst.

Gruß
Friedrich
 
Hallo,
in einem Konkurrenzforum war das auch schon Thema, siehe
http://www.crustawelt.de/wbb/thread.php?threadid=1742&hilight=Mehrwertsteuer
Da die beiden Logemänner jetzt ihren eigenen Shop betreiben und dort 7 % nehmen, gehe ich davon aus, das DAS stimmt.
Aber man beachte die Unterschiede:
Pangasius aus der Tiefkühltruhe=7%
Pangasius aus dem Zoogeschäft=19%
Miesmuschel=7%
Auster=19%

Gruß

Carsten
 
Hallo Friedrich,

zunächst sollte man feststellen, dass der Unternehmer, der den falschen MwSt-Satz zugrunde legt, sich selbst schädigt, sofern er überwiegend an den Endverbraucher verkauft. Denn der Endverbraucher vergleicht den Endpreis. Wie hoch die USt darin ist, ist dem Endverbraucher egal. Das Ergebnis ist wichtig!

Wenn ich aber als UNTERNEHMER einkaufe, schließe ich meine Kaufverträge ja eh meist über Nettobeträge ab. Somit erhalte ich den Anspruch auf eine korrekte USt-Berechnung. Da ich jedoch meistens weiter verkaufe, bekomme ich die gezahlte Vorsteuer ja doch wieder rein. Es ist ein so genannter durchlaufender Posten und interessiert mich nur am Rande. (Wer in seiner USt-Erklärung eine Erstattung ermittelt, hat was falsch gemacht. Entweder falsch gerechnet, oder der Laden läuft schlecht. Ausnahmen sind natürlich möchtlich!)

Wenn, wie in deinem o. g. Beispiel, der Steuersatz so ausdrücklich genannt ist, sollte schon eine Änderung möglich sein. Aber ich bin kein Jurist und kann das somit nicht verbindlich beantworten.

Wichtig ist vor allem: Man kann/darf Rechnungen nicht selbst abändern. Auch wenn die Beträge ganz offensichtlich falsch sind!

Angenommen, ein Unternehmer will zutreffend 19 % auf einen vereinbarten Nettopreis aufschlagen und verrechnet sich dabei. Statt 100 Euro plus 19 Euro schreibt er in seine Rechnung 100 Euro plus 30 Euro. Dann habe ich 130 Euro zu zahlen und er muss 30 Euro ans FA abführen.
Natürlich kann ich ihm sagen: Halt! Da ist ein Fehler in der Rechnung, bitte korrigieren. Auf die Korrektur habe ich natürlich einen Anspruch. Aber wenn keiner den Fehler bemerkt - Pech.
 
Bei der mIesmuschel und der Auster liegt es einfach daran das der Gesetzgeber dem Verbraucher so eine Luxussteuer unterjubelt die es offiziell nicht gibt. siehe auch hummer.
Der Pangasius ist ein Fisch im Zoogeschäft also ein Zierfisch.
 
nee nee, so ja nun auch nicht.

Der Gesetzgeber wollte alles, was man"unbedingt" zum Leben braucht, begünstigen, bzw. von der hohen Steuer ausnehmen.

Das ist sicherlich nicht immer gelungen. Aber gehört ein Hummer unbedingt zum Leben? Wohl kaum.
 
Hallo Ulrike,
danke für die Auskünfte. Wie man sehen kann, gibt es da schon noch Klärungsbedarf und einige Details sind durchaus interpretierbar.

Vor rund zehn Jahren boomte im Zierfischbereich der Export nach Fernost. Damals habe ich durchaus fünfstellige Rückerstattungsbeträge bekommen, weil Exporte nach außerhalb der EG ja nicht der Umsatzsteuer unterlagen. Hast aber Recht, das waren die (schönen) Ausnahmen.

Gruß
Friedrich
 
Also von einen Onlineshop habe ich die Antwort und die wussten das anscheinend einfach nur nicht.
 
Hi,

also da muss ich Puuhbär aber auch unterstützen, denn dieses Zitat aus dem Link hatte ich auch vor anzuführen für die 19 %. Meiner Ansicht nach bezieht sich der erste Teil auf Fische, Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere für den Verzehr. Ansonsten fallen die Krebse und Garnelen in den meisten Aquarienläden sowieso unter die Taste "Süßwasserfische".
Ich bin auch nicht der Meinung, dass da irgendeiner bescheisst. Denn bedenkt doch mal, es gibt auch unter den Leuten beim Finanzamt welche, die Aquarien haben und so etwas kaufen. Wenn die 19 % nicht stimmen würden, dann wäre von dieser Seite bestimmt schon eine Untersuchung angestrengt worden.
 
Erste Antwort von einem Onlineshop:
Hallo Herr Schneider,
vielen Dank für Ihre Email.
Nein, es gelten 19%, alles andere wäre Betrug. Nahrungsmittel u. Bücher fallen unter den 7% Satz. Gerne können Sie sich jedoch beim Finanzamt erkundigen.
 
Hallo!
Meine Red Fire, bei meinem Lieblingshändler in Oldenburg gekauft, hatten 7%. Garnelen sind Wirbellose, KEINE Zierfische. Nach dem gegenwärtigen Stand der Rechtslage sind es 7%-Tiere. Solange sie genau so behandelt werden wie fangfrischer Granat vom Fischkutter in Ditzum, bleibt das so. Außerdem:
Macrobrachium-Arten sind auch Speisegarnelen! :o ...und schmecken gut!!!
Gruß
Carsten
 
HAbe den Onlineshop oben noch mal angemailt und hier ist die Antwort:
Hallo Herr Schneider,
das Oberfinanzamt Nürnberg hat uns eine Zolltarifauskunft gesendet in der steht das Krebse, Fische, Krabben, Garnelen usw. mit 19% Umsatzsteuer versteuert werden.
 
Hallo zusammen,
damit die Diskussion nicht ins Lächerliche abgleitet, hier also einmal die betreffende Passage des UStG im wörtlichen Zitat:

"Fische und Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere, ausgenom-men Zierfische, Langusten, Hummer, Austern und Schnecken (aus Kapitel 3) (Nr. 3 der Anlage 2)
Begünstigt sind alle Erzeugnisse des Kapitels 3 Zolltarif mit Ausnahme von Zierfischen, Lan-gusten, Hummern einschließlich der sog. Schwänze (Tiere ohne Kopf, Scheren und Füße) sowie genießbaren Mehls von Langusten und Hummern zum Herstellen von Suppen, Soßen usw., Austern einschließlich Austernbrut (für Zucht bestimmt) und Schnecken jeder Art (z.B. Wein-berg- und Meeresschnecken). Hierzu gehören lebende Fische, Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere ohne Rücksicht auf ihre Verwendung."

"Begünstigt" meint übrigens den verminderten MWSt-Satz von 7%. Wenn Burkhard, der Onlineshop und das "Oberfinanzamt Nürnberg" die aufgezählten Ausnahmen abziehen, was bleibt dann als "begünstigt" übrig?

Die Lösung habe ich fett markiert.

Gruß
Friedrich
 
Hallo zusammen,

vielleicht würde sich auch der Letzte endlich mal an den Gesetzeswortlaut halten?! Dort ist unter den ermäßigten Gegenständen folgendes aufgeführt: "Fische und Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere, ausgenommen Zierfische, Langusten, Hummer, Austern und Schnecken" (Nr. 3 der Anlage 2 zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2 UStG). Wer Lust hat könnte auch noch in die Kommentierung schauen, um herauszufinden, ob unsere Garnelen zu den Krebstieren zählen oder aber zu den anderen wirbellosen Wassertieren. Das ändert jedoch nichts am Ergebnis, dass für unsere Garnelen, die keine Zierfische sind, die 7%ige Umsatzsteuer gilt. Das Gesetz wird eben nicht dem Anspruch gerecht, nur Gegenstände zu subventionieren, die dem Gemeinwohl dienen. Ebenfalls betrifft der ermäßigte Steuersatz nicht nur "Lebensmittel - also Gegenstände die dem Verzehr dienen" sondern z.B. auch ZUCHTPFERDE oder HAUSTAUBEN.

Nebenbei was zur Abrechnung: Tritt der Fall ein, dass die Umsatzsteuer zu hoch ausgewiesen wird, so muss der Aussteller DIESEN überhöhten Betrag auch an das Finanzamt abführen, solange der Käufer nicht widerspricht. Die Umsatzsteuer wirkt sich in der Buchhaltung neutral aus und soll nur den Endverbraucher belasten. Der Aussteller (Unternehmer) macht sich der Steuerhinterziehung schuldig, wenn er gegenüber dem Finanzamt den Garnelenverkauf als ermäßigten Umsatz deklariert, obwohl der normale Steuersatz vereinnahmt wurde.

Davon zu unterscheiden ist der zivilrechtliche Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer. Es muss geprüft werden, welche Vereinbarung dem Kauf zu Grunde lag. Also ob für die Garnelen ein Bruttopreis oder -wie unter Unternehmern üblich- ein Nettopreis vereinbart wurde. Da im Zoogeschäft zumeist Bruttopreise ausgewiesen sind, wird der Vertrag über die "Garnele = 5,50 EUR" wirksam. Dabei spielt es keine Rolle, welcher Mehrwertsteuersatz auf der Rechnung ausgewiesen wird. Selbst bei Geltendmachung des Einwandes, es sei nur 7% MwSt zu zahlen, verringert sich der Abnahmepreis nicht.


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Gruß Alexander
 
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