Hier mal die Mail vom Zoll:
Muscheln können mitgebracht werden, solange es sich nicht um artengeschützte Exemplare wie z.B. die Riesenmuschel /Fechterschnecke / Korallen handelt.
Ausnahmsweise dürfen aber dokumentenfrei von einer Person für den eigenen persönlichen Gebrauch folgende Exemplare im persönlichen Gepäck mitgeführt werden: -bis zu drei Gehäuse der Fechterschnecke -bis zu drei Exemplare von Riesenmuscheln. - Korallenfragmente/-bruchstücke (einschließlich Kies und Bruchsteine), d. h. unzusammenhängende Bruchstücke fingerähnlicher toter Korallen und anderer Materialien zwischen 2 und 30 mm, in jeder Richtung gemessen.
Sand ist ebenfalls unproblematisch sowie Garnelen, die nicht artengeschützt sind.
Unter
http://www.artenschutz-online.de/artenschutz_im_urlaub/index.php können Sie sich über den Artenschutz informieren und auch das jeweilige Urlaubsland eingeben. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, sich direkt beim Bundesamt für Naturschutz zu erkundigen:
http://www.bfn.de.
Die Mitwirkung der Zollverwaltung ist innerhalb der EU-Staaten nicht mehr vorgesehen, auch der Versand durch Transportunternehmen oder die Post findet ohne zollamtliche Mitwirkung statt. Es sind keine Zollformalitäten (z.B. Ein-Ausfuhranmeldung/EUR/Versandverfahren) erforderlich und weder Zölle noch Einfuhrumsatzsteuer zu zahlen.
Für Lebensmittel gelten bei Reisen innerhalb der EU generell keine Beschränkungen, da alle Mitgliedstaaten strengen gemeinsamen Veterinärschutzstandards unterliegen. Unter bestimmten Umständen – etwa bei Ausbruch von Tierseuchen – können jedoch Ausnahmen gelten. Im Moment ist dies aber nicht der Fall.
Zu den Garnelen:
Den kleinen Rackern geht es soweit gut, sie wuseln fleißig im Becken rum und gefressen haben sie auch schon.
Diese Art Garnelen wird hauptsächlich zu Fischfutter verarbeitet ;-)
Wie schon erwähnt wurde, liegt es an EU, ob sowas legal und ohne Papiere möglich ist.
Zoll war schon geschlossen, sind ja mitten in der Nacht in DE angekommen.
MfG Patrick