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Filter ausgeschatet > Danke ...

Thorsten Schäfer

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Hallo miteinander,

heute Nacht hatte ich den Supergau in meinem 15 Liter RedBee - CR Mischlingsbecken.

Der assoziale Bruder meiner Lebendgefährtin hat einen genau so aXXXXX Kumpel von sich noch im Suff mit heimgenommen und in meinem Arbeitszimmer in dem neben MEINEM Gästebett auch das Bienen Becken steht/stand einquatiert.

Nicht genug, das die Bagage im Suff meinen PC für leichtbekleidete Damenbilder usw missbraucht haben, es gaschafft haben den Rechner mit Trojanern usw zu füllen, NEIN

die Ass.... haben in der Hütte gequalmt wie nicht gescheit UND auch den Stecker vom Filter gezogen. Und der war wirklich nicht laut, ein gedrosselter Aquaball mit Auslass UNTER der Wasseroberfläche.

Das Becken hat eben gestunken wie der Hamburger Fischmarkt bei Sonnenschein. 24 von 30 Bienen lagen tot auf dem Boden, darunter alle Eier tragenden Weibchen sowie alle Jungtiere.
Kohle ist bei dem Muggel natürlich net zu holen... der ist froh wenn er Kohle für Benzin hat... also mein Schaden....
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Ich eben gleich erst mal unter Tränen alle toten Tiere entfernt und nen 80% WW gemacht, mal schauen was noch passiert...

Muss ich den Bodengrund wg. toter Bakterien usw absaugen?
den Filter vorsichtig auswaschen? Wie kann ich die verbliebenen 6 Tiere retten.
Was kann ich noch tun?

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Falls Armin, Friedrich und all die anderen dieses traurige Thema lesen, bitte um PN an mich falls ihr Mischlinge mit Grade A oder höher zur Abgabe habt.

Euch nen schönen Sonntag
 
Glaub mir den Schaden MUSS er dir ersetzen . Ich würde ihn ehrlich gesagt anzeigen ob er der Bruder deiner Freundin ist oder nicht.
26 tote Mischlinge a 9 Euro macht 234 Euro. Wenn er nicht zahlt geht es halt in den BAu allerdings ist auch der letzte Depp irgendwo haftpflichtversichert.
Andererseits denke ich das diese Penner noch irgendetwas ins Becken gekippt haben da die Nelen auch ohne Filter durchaus überleben können. Ich nehme an das sie das Becken vielleicht als Aschenbecher benutzt haben. Nikotin ist ein wunderbares Nervengift...
 
Also erstmal natürlich Hausverbot erteilen, ist ja klar.
Dann natürlich Schadensersatz für den entstandenen Schaden sowie für das Beseitigen der Schadsoftware auf dem PC.
So schlimm sich das anhört, aber Haustiere zählen in der Versicherung als Gegenstände, und da jeder Horst eine Versicherung haben sollte wird diese auch brav den Schaden ersetzen müssen.

Seltsam ist auch, dass das Becken so schnell gekippt ist. Normalerweise sollte es selbst einem so kleinen Becken nicht übermäßig viel ausmachen, wenn die Pumpe einige Stunden ausfällt, daher möchte ich auch wie likor21 vermuten, dass am Becken mehr manipuliert wurde als nur die Pumpe auszustellen.
 
Du kannst da ja mal einen Kleinen Verscuh zu machen puste einfach Zigarettenrauch auf eine Fliege und schau dir die Reaktion an.
Im BGB steht eindeutig das Tiere keine Sache sind aber vor dem Gesetz so behandelt werden.

Kannst ja wenn jemand nach dem Preis fragt die Preise für Bee Mischlinge einiger Online Händler vorlegen...;)
 
Ich habe schon bei der Haftpflicht nachgefragt, der Vertreter seiner Versicherung ist ein Straßennachbar - hatte da eben privat angerufen. der "Gute" hatte wohl schon den ein oder anderen Schaden....
...ich habe dann die Sache mal nach bestem Wissen und Gewissen erklärt.
Seine Antwort: Wenn man nem Hund das Maul zuklebt und die Nasenlöcher zustopft, ist das GROB FAHRLÄSSIG wenn nicht VORSATZ, also keine Versicherungsdeckung.

Ich vermute mal, da der "nette" Mensch gestern auf nem Manowar Konzert in FFM war, das sie dann wieder zu Hause die Tiere mit etwas der flüssigen Freunde Jimmy, Jacky oder Jonny gefüttert haben. Dem Geruch meiner Tastatur und des Teppichs zu urteilen war Jim B*a*

An Geld werd ich da also net kommen, der lebt jetzt ja schon von meinem Stipendiums"gehalt" beines Arbeitgebers und der schwer viedienten Ocken meiner Süßen, die auch "nur" Referendarin ist. Ab sofort ist dieser Geldhahn aber mit Sicherheit versiegt.

Mal schauen wie es weiter geht... aber so oder so und so Leid es mir tut, das Angebot 5 Bienen für den Fotowettbewerb zu stiften, ist seit 3 Stunden leider hinfällig.
 
Hö? Das ist aber ne seltsame Begründung. Wenn ich jetzt jemandem mit nem Schlüssel die Karre zerkratze muss ich bzw. meine Versicherung auch zahlen, obwohl es vorsätzlich war, oder? Ansonsten wäre eine Versicherung ja sinnlos, weil sie eh nie zahlen müsste, denn (fast) jeder Schaden ist fahrlässig oder vorsätzlich entstanden.

Naja, tut mir echt leid für dich. Und so Leute hab ich echt gefressen, die sich im Suff aber wirklich 0 unter Kontrolle haben. Alle in nen Sack stecken und draufhauen, trifft man immer den Richtigen *knurr*
 
Hi Daniel,

nein, wenn du absichtlich mit deinem Schlüssel die Karre zerkratzt, muss zwar du zahlen, aber deine Versicherung wird den Schaden nicht tragen.

So wie im o. g. Fall wohl der "Schwager" zahlen müsste (aber nicht die Versicherung), aber wer holt sich schon von einem nahen Verwanden das Geld, wenn es nur per Gericht zu holen wäre?!?

Hausverbot und die Sperre aller finanzieller Zuwendungen - bis der Schaden behoben ist. Mindestens.
 
Hallo tut mir leid um deine Tiere!
Würde aber die ganze Sache auf "unabsichtliches ausstecken der Pumpe"schieben"
War dann ja nicht vorsätzlich und die Versicherung muß zahlen!
Er wollte halt einen Fön oder ähnliches anschliessen und hat danach vergessen wieder anzustecken!
Durch Sauerstoffmangel sind dir dann die Tiere gestorben!
Gruß und Kopf hoch!
Erwin
 
Dieser Fall ist so klar ein Versicherungsschaden als wenn er eine Vase runterwirft.
Es ist einfach nur verlogen von deinem Straßennachbar das so hinzustellen das die Versicherung nicht zahlen würde.
 
Hi,
hier mal eine Antwort vom "Fachmann" (bin Versicherungsvertreter...) :@

Die Haftpflicht zahlt nicht bei bedingtem Vorsatz oder Vorsatz- Bsp. Der Jäger schießt in den Wald, in dem neben einer Wildsau auch ein Jogger steht- der Jäger denkt sich: Hmm, ich könnte auch den Jogger treffen, auch Recht- bedingter Vorsatz
Bsp. Jäger sieht die Sau, sieht den Jogger- legt auf den Jogger an und schiesst- Vorsatz.

Fließend wird der Übergang bei grober Fahrlässigkeit und bedingtem Vorsatz- also : der Schädiger hätte wissen müssen, das sein Verhalten einen Schaden nach sich zieht.

Und in eben diesem Fall zahlt die Haftpflichtversicherung nicht.

Der Versuch, es als "Unfall" zu tarnen ist die einzige Möglichkeit- ist aber letzenendes Versicherungsbetrug....

Die Haftung wiederrum ist klar geregelt- Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.” (§ 823 Abs. 1 BGB)

Also- der Vollodiot ist zur Schadenwiedergutmachung verpflichtet- notfalls also anzeigen und gnadenlos auf Schadenersatz bestehen!

Liebe Grüße

Thomas
 
Also hilft nur die Pistole auf die Brust setzen entweder er zahlt ,in Raten wenn es nicht anders geht. oder Anzeige.
 
Also erstmal: Tut mir wirklich leid um die armen Dinger! Kann verstehen, wie traurig und wütend Du jetzt bist.

Und 2.: Tausch das Schloss an Eurer Wohnungstür aus!
 
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