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Wie ich meine Redbee/CRS bekam...

Redbee

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Redbee/CRS z.B. aus Japan zu bekommen ist nicht schwer und schon gar nicht teuer.

Mein Zahlungsmittel waren immer Blaue Tiger. Um so dunkler die Tiger sind um so besser ist der Tauschkurs.
Ich habe z.B. für eine 15Euro-Blaue Tigergarnele zwei Redbee/CRS bekommen. Also für umgerechnet 7,50 Euro.

Wie kommt man and die nötigen Kontakte?
Das ist auch nicht schwer.

Man präsentiert entweder seine Blauen Tiger in einen int. Forum (z.B. hier, hier oder hier) oder man bietet Blaue Tiger zum Verkauf Edit dragontrainer: Forenregel 3.4 an.
Die Asiaten werden sich schon melden und einem alles anderen erklären.

Gruß
Redbee
 
Hi,
zudem das Porto für einen extra Lebendtierversand..sonst sind sie nicht versichert (Deckt die normale Versicherung nicht ab).
Da bekommst du die Tiere zum gleichen Preis auch schon in Deutschland.
 
@Stephan: gleich null ;)

Wie gesagt der Rest wird von den Asiaten bei Nachfrage erklärt.

Gruß
Redbee
 
@Thorsten: Versand 58,- € ;)

Ich verstehe nicht das immer versucht wird alles madig zu machen.
 
Manche Leute meinen das leider und so wie sich das häuft (grade von Anbietern die gerne professionell wären) wünsche ich dem ein oder anderen mal was.... Es sind lebende Tiere !



schönen Abend noch



René
 
Manche Leute meinen das leider und so wie sich das häuft (grade von Anbietern die gerne professionell wären) wünsche ich dem ein oder anderen mal was.... Es sind lebende Tiere !



schönen Abend noch



René

Natürlich sind es lebende Tiere. Aber was hat das mit z.B. mit Zoll zu tun.
Richtig verpackt kommen sie auch an. Leider wurde ein Link ja zensiert, was ich nicht verstehe, aber dort bieten doch auch viele aus Deutschland ihre Garnelen und Krebse an. Soll das etwa nicht bekannt werden???
 
Hi Redbee,

wir wollen es nicht madig machen..aber es ist legal nicht sooo einfach und KANN rechtliche Schritte nach sich ziehen.
Und unseren Mitglieder wollen wir immer alle Seiten aufzeigen..nicht nur die "einfachen".
Der Link wurde entfernt, da es eine Art Online-Auktionshaus ist.
 
Hallo,

Ich verstehe nicht das immer versucht wird alles madig zu machen.
Ich finde es madig, dass du nicht auf die Fragen antwortest ;)

Mal Ernst: In der Vergangenheit hat es sich gezeigt, dass sehr viele Personen auf illegale Art und Weise Garnelen aus Asien importiert wurden. Illegal weil keine tierärztlichen Bescheinigungen vorlagen und die Tiere nicht ordentlich deklariert wurden. Einigen sehr großen Importeuren aus Deutschland ist das auch aufgefallen. Es wurden viele Personen erwischt die hohe Geldstrafen zahlen mussten. Sprich: Dieses Thema ist bekannt und ist in den Blickwinkel der Personen gefallen die solche Methoden doch sehr interessieren.

Wenn du uns hier eine offizielle Methode offenbaren möchtest, die zudem völlig legal (wovon ich ausgehe) ist, freut uns das natürlich sehr. Allerdings sollten das dann nicht 2-3 warmer Worte sein sondern schon ein paar Angaben wie es mit Lebendtierversand, Gutachten und Zoll seinen ordentlichen Weg läuft. Dann hat doch jeder was davon auf eine ehrliche Art und Weise einen guten Tausch machen zu können.
 
Die Untersuchungen und Zertifikate sind ja auch nicht nur zum Spaß und Geldausgeben, man denke an die Krebspest, an Schneckenparasiten usw., ein Großteil davon kam auch durch Grauimporte und wäre es richtig gelaufen, passiert sowas nicht. Ach halt, dann würde es ja 20USD mehr kosten :(

Anbieter die das richtig machen zahlen Geld und investieren Zeit für Prüfungen, Anträge und Registrierungen und sind dann die Dummen ?
Sorry, das kanns nicht sein.




René
 
hallo
das gleiche thema befindet sich auch in einem anderen forum und auch da stößt es ganz schön auf widerstand-ich finde man sollte das nicht dramatisieren ,denn der versand von wirbellosen unterliegt in deutschland ja auch nicht gerade irgentwelchen standarts
trauriger weise werden bei vielen die tiere im einfachen versand auf reisen geschickt weil man 20euro für express nicht zahlen will,
ich glaube sogar von professionellen züchtern hier gelesen zu haben wie spektakulär ihr transport und flug von japan nach deutschland mit einer ladung garnelen war und wir haben uns alle gefreut
solche tiere dann sehen zu können und der ein oder andere hatte das glück davon welche zu erwerben
ich will damit eigentlich nur sagen es wird alles nicht so heiß gegessen wie gekocht und wer eine gute bee dann etwas günstiger erstehen kann weil sie halt nicht durch den gewerlichen apperat gelaufen ist soll sich freuen
da es sich bestimmt hier nicht um massen handelt sehe ich auch keine existensbedrohung für unsere profis
mfg jette
 
Hallo Jette,

klar soll man nicht alles dramatisieren. Aber es macht schon einen kleinen Unterschied ob ein Paket 300-400km Strecke vor sich hat oder mehrere 1000km. Mal abgesehen vom Versand den ich jetzt gar nicht mal so kritisch betrachten möchte, da der Versand selbst wenn überhaupt zu Lasten der Tiere geht und man das mit seinem Gewissen vereinbaren muss.

Es geht ja einzig und alleine darum, dass hier möglicherweise illegale Handlungen angepriesen werden. Da hört für mich der Spaß auf das es sich hierbei dann um Gesetzesverstöße handeln würde mit denen man sich strafbar macht. Meinst du wirklich, dass man das beschönigen sollte?

Du musst auch kein Gewerblicher sein und Garnelen zu importieren. Das kannst du auch als Privatperson. Jedoch verlangt das Gesetz trotz allem die entsprechenden Zertifikate.

Ich persönlich finde es ohnehin sehr seltsam, dass sich hier jemand anmeldet und direkt am 1. Tag einen solchen Beitrag schreibt um dann zu verstummen. Die Person (wer immer es auch sein mag) hat die Möglichkeit sich hierzu zu äußern und alles aufzuklären. Wenn das nicht geschieht liegt für mich der Grund für das Schweigen sehr nahe.
 
Ein "direkter" Transport im Handgepäck (was man offiziell machen kann) ist auch wesentlich kürzer und schonender als per normalem Paket.

Und Stephan, ich geb dir recht :)




René
 
Wirbellosen-Importe

Hallo zusammen,
weil ich aus aktuellem Anlass bereits in einem anderen Forum eben den legalen Importweg aufgezeigt habe, will ich auch hier schnell ein paar Zeilen schreiben.

Zunächst aber kurze Antwort an René: Momentan gilt bei internationalen Flügen , dass im Handgepäck maximal 75 ml Flüsssigkeit mitgeführt werden darf (Parfüm, etc.). Beim Durchleuchten des Handgepäcks muss diese, in einem transparenten Beutel verpackt, den Sicherheitsbeamten vorgeführt werden. Mitnahme im Handgepäck fällt damit definitiv aus.

So, nun zum legalen Weg der Einfuhr von Wirbellosen. Vielleicht kann Redbee uns ja bestätigen, dass er genauso verfährt:
zunächst erkundigt man sich, welche Schritte im Ursprungsland für eine legale Ausfuhr unternommen werden müssen. Das ist ganz unterschiedlich. Für die USA benötigt man beispielsweise eine amerikanische Import-/Exportlizenz, die unter Auflagen für jeweils ein Jahr ausgestellt wird, man muss jede Einfuhr auf speziellen Formularen dokumentieren, die Tiere müssen vorgeführt werden, etc.

Wenn ein Import ansteht, teilt man ihn der zuständigen Behörde in Deutschland rechtzeitig mit (mit Angabe von Arten und Umfang) und bekommt nach Prüfung dann die Einfuhrgenehmigung (oder auch nicht).
Ich habe hier mal eine aktuelle Einfuhrgenehmigung als Datei angehängt, die ich vor knapp zwei Wochen bekommen habe. Briefkopf mit Anschrift, Sachbearbeiter und Aktenzeichen habe ich weggelassen, das Original kann aber gerne bei mir eingesehen werden.
Die Versandweise der illegalen Importeure und Exporteure (so möchte ich sie einmal vorsichtig nennen) im Päckchen oder Paket entspricht nicht den Vorschriften und wird von DHL, usw. im internationalen Verkehr nicht akzeptiert. Dafür gibt es andere, schnellere Versandformen (Air Cargo), die allerdings sehr kostenintensiv sind. Ich kann an dieser Stelle nur noch einmal warnen, Tiere als "Aquaristik-Zubehör", "Spielzeug", "Wasseraufbereiter", usw. zu versenden beziehungsweise zuschicken zu lassen. Mittlerweile ist der Zoll, dem die Grenzkontrolle auf den Flughäfen obliegt, sensibilisiert und man muss damit rechnen, dass man hier nicht nur wegen falscher Deklaration zur Rechenschaft gezogen wird, sondern dass eventuell auch das Transportunternehmen auf dem Klageweg auf einen zukommt. Einzelbeispiele gibt es anscheinend schon.

So, nun aber die offizielle Genehmigung. Wichtig ist vielleicht noch die Anmerkung, dass unsere Garnelen unter den Oberbegriff Zehnfusskrebse (Dekapoden) fallen.

Einfuhr von Weichtieren (Molluska), Neunaugen (Cyclostomata) und Zehnfußkrebsen (Dekapoden) zur Haltung in Aquarien

Ihr Antrag vom 17.09.2007

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf Grund des § 7 in Verbindung mit § 22 Abs. 3 der Verordnung über das innergemein-schaftliche Verbringen sowie die Einfuhr und Durchfuhr von Tieren und Waren (Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung) in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. April 2005 (BGBl. I S. 997), zuletzt geändert durch Verordnung vom 11. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2921) erteile ich Ihnen die tierseuchenrechtliche Genehmigung zur Einfuhr einer Sendung von


Weichtieren, Neunaugen und Zehnfußkrebsen
zur Haltung in Aquarien

aus


über die Grenzkontrollstelle Frankfurt am Main - Flughafen


nach 49744 Geeste, Weideweg 41


Zuständige Veterinärbehörde: Landkreis Emsland
- Fachbereich für Veterinärwesen und Verbraucherschutz -
Postfach 1562, 49705 Meppen
Tel.: 05931/441166; Fax: 05931/443639

Empfänger: Herr Friedrich Bitter, o.a. Anschrift

unter folgenden Bedingungen und Auflagen:

1.Der Grenzkontrollstelle sind zum Zeitpunkt der Gestellung bzw. der Vorführung jeder Sendung vorzulegen:

a)diese Genehmigung im Original oder amtlich beglaubigter Kopie;

b)eine Tiergesundheitsbescheinigung, die von einem zuständigen amtlichen Tierarzt des Herkunftslandes ausgestellt ist und dem in der Anlage beigefügten Muster entspricht.

Die Bescheinigung ist in deutscher Sprache oder mit einer amtlich beglaubigten
deutschen Übersetzung vorzulegen. Sie ist, vom Tage der Ausstellung an gerechnet, 10
Tage gültig und darf nur aus einem einzigen Blatt oder einem Bogen bestehen.

2.Die Sendung unterliegt bei der Einfuhr der Dokumentenkontrolle, der Nämlichkeitskontrolle und der physischen Untersuchung bei der Grenzkontrollstelle.

3.Die Transportbehälter müssen so gekennzeichnet sein, dass die Nämlichkeit der Sendung und der Gesundheitsbescheinigung gewährleistet ist. Das beim Transport benutzte Wasser soll frei von Krankheitserregern sein. Die Sendung soll vor dem Grenzübertritt so mit Frischwasser versehen sein, dass ein Wasserwechsel nach Möglichkeit bis zum Erreichen des Bestimmungsortes nicht notwendig ist. Ein gegebenenfalls während des Transports erforderlich werdender Wasserwechsel darf nur an den von der zuständigen Behörde dafür bestimmten Plätzen vorgenommen werden.

4.Die Fahrzeuge und Transportbehälter müssen so eingerichtet sein, dass sie der Richtlinie des Rates Nr. 91/628/EWG über den Schutz von Tieren beim Transport entsprechen. Teile der Sendung oder Flüssigkeiten dürfen während der Beförderung aus den Transportbehältern nicht herausfallen oder heraussickern.

5.Die Vorschriften der Tierschutztransportverordnung sind einzuhalten.

6.Die Sendung muss nach der Einfuhrabfertigung unmittelbar zu ihrem Bestimmungsort weitergeleitet werden. Außer in Notfällen dürfen die Tiere nur entladen oder umgeladen werden, wenn dies notwendig ist, um den Bestimmungsort zu erreichen. Eine Umladung darf nur in nicht mit Fischen/Weichtieren besetzte, gereinigte und desinfizierte Behältnisse erfolgen. Die Zuladung von Fischen/Weichtieren zu der Sendung ist verboten.

7.Die zum Transport der Tiere verwendeten Transportmittel sowie die bei dem Transport benutzten Behältnisse und Gerätschaften sind unverzüglich nach der Benutzung nach Anweisung des amtlichen Tierarztes zu reinigen und zu desinfizieren. Anfallende Flüssigkeiten dürfen nicht unmittelbar in Gewässer eingeleitet werden; die Art ihrer Beseitigung bedarf der Zustimmung des amtlichen Tierarztes.

8.Das Eintreffen der Tiere am Bestimmungsort ist vom Empfänger dem örtlich zuständigen amtlichen Tierarzt unverzüglich anzuzeigen.

9.Der Einführer hat über Art, Menge und Herkunft der eingeführten Tiere Aufzeichnungen zu führen. Die Aufzeichnungen sind mindestens drei Jahre lang aufzubewahren und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. Als Aufzeichnung kann auch eine Zusammenstellung der Lieferscheine gelten.

10.Es darf jeweils nur die Menge an Tieren eingeführt werden, die Sie in Ihrem Betrieb artgerecht unterbringen und versorgen können.

11. Alle mit der Einfuhr entstehenden Kosten hat der Verfügungsberechtigte zu tragen.


Diese Einfuhrgenehmigung ist – vom Tag der Ausstellung an gerechnet – zwei Monate gültig.


Sollte die EU-Kommission bis dahin eine harmonisierte tierseuchenrechtliche Regelung für die Einfuhr dieser Tiere erlassen, so erlischt die Wirksamkeit dieser Einfuhrgenehmigung mit dem Tag des Inkrafttretens der EU-Regelung.

Die Genehmigung kann aus tierseuchenrechtlichen Gründen jederzeit entschädigungslos widerrufen werden.

Durch diese Genehmigung werden Vorschriften anderer Rechtsgebiete, wie des Tierschutz-, Naturschutz-, Tierkörperbeseitigungs-, Lebensmittel-, Devisen- und Zollrechts, nicht berührt.

Zuwiderhandlungen gegen die mit dieser Genehmigung verbundenen Auflagen werden als Ordnungswidrigkeiten nach § 76 Abs. 2 des Tierseuchengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Juni 2004 ( BGBl. I S. 1260), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Dezember 2006 (BGBl. S. 3294; 3314) in Verbindung mit § 41 Abs. 1 der Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung geahndet.


Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage erhoben werden.

Die Klage ist bei dem Verwaltungsgericht in

X
65187 Wiesbaden, Konrad-Adenauer-Ring 15

60486 Frankfurt am Main, Adalbertstraße 44-48

64295 Darmstadt, Havelstraße 7

34121 Kassel, Tischbeinstraße 32

35390 Gießen, Marburger Straße 4

schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundenbeamten der Geschäftsstelle zu erheben.

Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.

Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Streitgegenstand bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben und die angefochtene Verfügung soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden.




Gruß

Friedrich
 
Danke Friedrich!

Ich füge nur kurz hinzu:

§ 76 Abs. 2 Tierseuchengesetzes
...Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig.... Tiere, Teile, Erzeugnisse, Rohstoffe oder Abfälle nach anderen Mitgliedstaaten verbringt.....

....Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfundzwanzigtausend Euro geahndet werden....



René
 
Hi Redbee,

wir wollen es nicht madig machen..aber es ist legal nicht sooo einfach und KANN rechtliche Schritte nach sich ziehen.
Und unseren Mitglieder wollen wir immer alle Seiten aufzeigen..nicht nur die "einfachen".
Der Link wurde entfernt, da es eine Art Online-Auktionshaus ist.

und warum???:confused:

ich sage nur schau mal ins portal.
und was steht dort
www.gar.....-aukionshaus.de

warum macht dieses forum den dann indirekte werbung für die?:confused:

mfg ralf
 
Hi Ralf,

Partner zu verlinken ist hier nat. erlaubt und sogar erwünscht.

Schaue doch mal in die Regeln rein...:)

LG Ben
 
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