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Neubewertung der Apfelschnecke 2014 laut EFSA

Hallo .
Aufgrund zahlreicher Meldungen und Verwirrungen, sind nicht alle Apfelschnecken verboten.
Seit November 2012 gilt jedoch ein EU-weites die Zucht, und Einfuhrverbot für eine bestimmte Gattung der Apfelschnecken !
Das Verbot betrifft daher ausschliesslich die Gattung der Pomacea ,P.diffusa, P. canaliculata und die P. insularum gehören.
Diese Apfelschneckensind nicht verboten:
Aus der neuen Welt:
Asolene spixi
Felipponea
Marisa
Aus Afrika
Afropomus
Lanistes
Saulea
Aus Asien
Pila

Ich hoffe das ich ein wenig Licht ins Dunkel bringe konnte.

 
Seit November 2012 gilt jedoch ein EU-weites die Zucht, und Einfuhrverbot für eine bestimmte Gattung der Apfelschnecken !
Also züchen kann ich was ich will ... ich darf sie nur nicht verschenken, verkaufen ... sprich ... weitergeben an andere EU-Bürger !!
Also bitte nicht blind kopieren und weiterverbreiten, was in anderen Foren falsch geschrieben worden ist !! (Kenne die Seite auch und mittlerweile wurde sie zigmal falsch in andere Foren falsch reingepostet, erkennbar an dem zusammengeschriebenen "Apfelschneckensind" !!)

Also noch mal für ALLE !! ... Züchtet wie ihr wollt ... aber verkauft, verschenkt, what ever nicht weiter innerhalb der EU !!

Wobei ich noch keinen AS-Besitzer kenne der deswegen Strafe zahlen musste oder gerichtlich belangt wurde ...

Die von dir genannten Arten sind halt weitgehendst mit der AS verwandt, aber das Farbspektrum der Pamocea ist halt schon ein anderes! Die erlaubten Arten von dir sind halt weitgehends brau, bzw sehr dunkel ...

Unsere (meine Äpfel) sind Albinoweiss, Gelb, Blau, Pink, Golden, Lila ... und und und ... und dann noch verschiedene Körperfarben !!! Das ist das was ne AS ausmacht, ein Hingucker im Becken !!!
 
Hallo,
Der Betrag ist von mir:wenn du ein Rechtschreibfehler gefunden hast kannst ihn behalten.
die Verbreitung einer Art kommt auch durch eine Vermehrung(Zucht).
1) Hier der Link:
https://docs.google.com/viewer?a=v&...exUriServ.do?uri=OJ:L:2012:311:0014:0017E:PDF +EU+Pomacea&hl=de&gl=ch&pid=bl&srcid=ADGEESiSiUh4b oZHgnNVQsyF8Y93CnylsBZNz6RAPOp7kxs5572lJ96crWP1bjN 1dN2MLFRU3puv1d5abQpRlI0NvMeswtXuN_R5e49f65_Q5IiTT vhB2174X25hv9k1ajpPHeBbm3vJ&sig=AHIEtbQ_JsUdaWvJ6q LlmJTlmzsVX-ybxQ
ZITAT:
euverbietetschneckend3ikxk.jpg



2) Identifikation der Schnecken Arten, ist basierend AUCH auf der Form des Hauses ,nicht nur auf der Farbe der Schnecke!


3) Da haste völlig Recht ,ich Entsorgemeine bestimmt nicht! halte zur Zeit diese Hier:Apfelschnecken Art: Felipponea , Afropomus mit dunklem Fuß, sind nicht Verboten kann man aber auch nicht öffentlich anbieten! Durch denn Verkehrsverbot der Brüsseller !
 
Aus dem Wort Verbreitung, also einem unbestimmten Rechtsbegriff, kann man nicht zwangsläufig auf ein Zuchtverbot für den Eigenbedarf schließen. Hierzu müsste man Wissen wie es der Gesetzgeber wirklich wollte oder ggf. Wie Gerichte sowas entschieden haben. Ich glaube aber nicht dass es auch nur einen Prozess mit diesem Inhalt gab?! Aus dem bezeichneten Einfuhrverbot halte ich eher eine Verbreitung im engeren Sinne, also eine tatsächlichen Transport oder die Abgabe an weitere Personen für verboten. Das Verbot der Zucht für den Eigenbedarf könnte gegen Grundrechte verstoßen und wäre insofern zu scharf, letztlich verfassungswidrig.
 
Hi Serge,

Wenn du den Artikel noch etwas weiter liest und diverse Stellungnahmen von Ämtern und anderen Vertretern dazu liest, wird dir auffallen, dass mit Verbreitung lediglich die Übersiedlung der Tiere von Halter A zu Halter B gemeint ist, durch Kauf, Tausch oder Schenkung. Von einem Haltungs- und Zuchtverbot ist im gesamten Artikel nicht die Rede. Wie Marco und Philipp schon richtig geschrieben haben, kursieren im www die abenteuerlichsten Interpretationen, und der größte Teil davon ist falsch, weil die Leute a) den Artikel nicht lesen, und b) blind abkopieren. Etwas selber denken und recherchieren gehört auch in der Aquaristik immer noch dazu, wenn man mitreden will.
 
Das mit dem verbotenen Tausch, Verkauf etc. im Gegensatz zu der erlaubten einfachen Haltung ist einfach nur eine Farce. Möchte mal den Halter von AS kennen lernen, der einfach nur Halten wird ohne dass sich die Tierchen vermehren. Man kann ja zwischen Männchen und Weibchen trennen, die Gelege einfrieren etc. Aber wer will das überprüften? Im Handel werden die AS als "gelbe" oder "blaue" Schnecke auch verkauft. Nur der Name AS fehlte hier. Bin mal auf die weitere Entwicklung gespannt.
 
Und wieder mal Neuigkeiten von der EFSA nach meinem Schreiben vom 24.05.14 an die Pressestelle. Naja, Neuigkeiten eigentlich nicht wirklich ... aber nach drei Wochen zumindest mal ne Antwort :hurray:
Witzig ist, ich habe an die deutsche EFSA-Stelle geschrieben, Antwort kommt aus Italien auf Englisch ... sehr international :thumbsup:

Dear Mr Mang,

Thank you for your email and interest in the European Food Safety Authority (EFSA).

With regard to your inquiry here below, we would like to inform you that EFSA press only deals with requests from media. We kindly ask you to submit it to EFSA through the dedicated Ask EFSA Service.
In particular you should go to the following webpage: http://www.efsa.europa.eu/en/contact/askefsa.htm then select a topic from the 'What is your query about?' table (for instance you could select the 'Scientific issues' topic) and then click on 'Next'. At the bottom of the 'Scientific issues' webpage you will find the 'Ask EFSA' button. You can click on it and submit your query by filling in the form.
Your inquiry will then be processed and we will get back to you.
We hope our directions on how to use the Ask EFSA Service are clear enough.

Best regards,

The Ask EFSA service
European Food Safety Authority
Via Carlo Magno 1A, 43126 Parma, Italy

Na gut, dann ist halt heute mal ne Mail an die askefsa rausgegangen ... mal schauen ob die schneller sind :cool2:
 
Zumindest sofort backflash :D

Alle an die EFSA gestellten Fragen werden individuell beantwortet.

Vielen Dank für Ihr Interesse an der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit. Wir tun unser Bestes, um alle Fragen innerhalb von 15 Arbeitstagen zu beantworten, und sind normalerweise in der Lage, in kürzerer Zeit zu reagieren.
Ihr Ask EFSA-Service
Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit
Via Carlo Magno 1A, 43126 Parma, ITALIEN
 
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Hallo Lacy,

leider nicht :( Hab noch zig andere Stellen angeschrieben, die irgendwie damit was zu tun haben ... aber es kommen von allen nur so Standart-Mails:

Danke für ihre Anfrage, sie bekommen baldmöglichst Antwort ... und dann kommt nichts, oder mal der Standarttext der EFSA :arrgw:

Und so weiter und sofort ...

Hab schon überlegt der EFSA meine ca. 200 Babyäpfel zu schicken, das sie sie entsorgen sollen, da ja Handel verboten :censored:
Käme dann vielleicht eine Reaktion von denen :hehe:

Also laut Gesetzestext sind sie immer noch verboten. Allerdings hält sich so gut wie keiner mehr dran ... da das Gesetz wohl irgendwann mal im
Sande verlaufen wird ... siehe die Kleinanzeigen in der Bucht oder diverse Schneckengruppen in Facebook, sowie sogar mittlerweile immer mehrere Händler :D
 
Lach :D stimmt, gar nicht dran gedacht ... hmmmm ... dann wandern sie halt eben in die Felder der bei mir angrenzenden Bauern :hehe:
 
Nanana, das wäre doch ne illegale Verbreitung! :party2::hehe:

Stimmt. Ist eine interessante Frage, wie man das Gesetz überhaupt einhalten könnte. Es gibt schließlich auch noch ein Tierschutzgesetz und das verbietet sinnlose Quälerei und nicht artgerechte Unterbringung. Was sollen also die Leute machen, die schon AS haben? Die Vermehrung verhindern, geht nicht. Verlangen das alle im Privatbesitz vorhandenen AS getötet werden, können sie nicht - das würde auch diverse Tierschutzorganisationen auf den Plan rufen. Man kann das Gesetz gar nicht einhalten.
 
Hallo Lacy,

Das Tierschutzgesetz findet nur bei Wirbeltieren Anwendung. Es käme nur noch das Naturschutzgesetz in Frage, aber per Definition ist nicht Natur was in unseren Aquarien lebt. Genauere juristische Ausflüge werde ich aber zum Wohle des Themas unterlassen ;)

Nur eine mögliche Variante um gestzlich im grünen Bereich zu sein:
Man hält das Gesetz einfach ein indem man überschüssige Schnecken tötet. Es gibt kein Gesetz das das Töten von Wirbellosen im Aquarium verbietet.
 
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Die Vermehrung verhindern, geht nicht.
Darüber hinaus ist im Falle von Pomacea diffusa nichts so einfach wie Geburtenkontrolle. Ich würde mich nicht versteigen zu behaupten, das Vernichten von frischen Gelegen wäre schon eine Tötung von Tieren.
 
Stimmt. Ist eine interessante Frage, wie man das Gesetz überhaupt einhalten könnte. Es gibt schließlich auch noch ein Tierschutzgesetz und das verbietet sinnlose Quälerei und nicht artgerechte Unterbringung. Was sollen also die Leute machen, die schon AS haben? Die Vermehrung verhindern, geht nicht. Verlangen das alle im Privatbesitz vorhandenen AS getötet werden, können sie nicht - das würde auch diverse Tierschutzorganisationen auf den Plan rufen. Man kann das Gesetz gar nicht einhalten.
Das Tierschutzgesetz besagt aber nur, dass man "Wirbeltiere" nicht ohne "vernünftigen" töten darf.

Schnecken sind keine Wirbeltiere.
Ein vernünftiger Grund läge ebenfalls vor wenn man so eine schädliche und invasive Art bekämpft. Also alles konform.
 
Wieso wollen eigentlich alle ihre Schnecken töten? Hat das einen tiefergehenden Sinn und Grund?
 
Da mich nun dank meiner hübschen Posthörnchen doch auch noch etwas der Schneckenvirus gepackt hat, würde ich im Notfall ein paar Apfelschnecken Asyl gewähren, so als Nicht-EU-Bürgerin ;) So ein kleiner Regenbogen an Schnecken und mal schauen, was sich da draus ergibt...
 
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