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Kleingewerbe - Wer kennt sich aus?

BusyBee

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Hallo Leute!

Was, wenn ich meine Garnelen übers Internet oder auf Messen in ferner Zukunft verkaufen will?
Welches Kleingewerbe muss ich da anmelden?
Hat einer von euch Ahnung davon? :arrgw:
 
Hallo,

zuerst einmal musst Du prüfen ob Du überhaupt etwas anmelden musst. Abhängig ist das vom erwarteten Umsatz bzw. Gewinn.

Du musst unterscheiden zwischen der Steuerpflicht, die ist abhängig vom Gewinn, nicht umsatz. Den Gewinn kannst Du auch ohne Gewerbeanmeldung bei der Steuererklärung angeben.

Oder willst Du die Gewerbeanmeldung nur um beim Großhändler einzukaufen ;)

Viele Grüsse
Sandra
 
Du hast doch sicherlich einen Steuerberater. Frag ihn einfach. Er sollte sich im Normalfall mit sowas am Besten auskennen.

MfG Henry
 
Hi!

Nein, nein... Großhändler interessiert mich nicht. Der Verkauf übers Internet und auf Messen einmal oder zweimal im Jahr wäre interessant. Gewinn wird das nicht wirklich abwerfen, sondern wohl eher die laufenden Kosten decken. Aber da gehts mehr um den Spaß an der Sache. Aber leider kann mir keiner sagen welches Kleingewerbe das ist.
 
Hallo Busy,

natürlich ohne Gewähr, aber es könnt sich dann auch um eine Liebhaberei handeln.

-> Steuerberater fragen ;)

Liebe Grüße,

Annika
 
Hallo :D

Zufällig arbeite ich beim Finanzamt und die Gewerbeanmeldung ist eine Sache, mit der ich auch zu tun habe.

Ein Kleingewerbe ist folgendes:
Du darfst in deinen Rechnungen (die du ja eigentlich als Unternehmer schreibst) keine Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer ausweisen. Deine Einnahmen (nur das Geld was du bekommst) dürfen dann jedoch nicht höher als 17.500 € im Jahr sein. Was bei dir wohl der Fall sein wird.

Grundsätzlich muss auch ein Kleingewerbe angemeldet werden. Ein Gewerbe muss angemeldet werden, wenn du nachhaltig, sprich das öfter machst und damit Gewinne erzielen willst tätig bist.
Zitat aus dem Umsatzsteuergesetz:"Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Gewerblich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen ..."
Nachhaltig ist, wenn die Tätigkeit auf Dauer zur Erzielung von Einnahmen angelegt ist. Merkmale dafür u.a. planmäßiges Handeln, mehrjährige Tätigkeit, auftreten wie ein Händler, auf Wiederholung angelegte Tätigkeit.
Jedoch würde ich kein Gewerbe anmelden, da du die Garnelen ja nur 1-2 mal im Jahr verkaufst. Die Ausgaben wie Strom, Aquarien, Futter, etc wird ja wahrscheinlich höher sein, sodass eh keine Steuer entsteht. Daher sieht das Finanzamt kein Interesse an einem Gewerbe und einer steuerlichen Erfassung. Solltest du es jedoch öfter machen [Begriff Nachhaltigkeit] (leider gibt es keine genaue Angabe, ob dem wievielten Male du ein Gewerbe anmelden musst), wie z.b. einen Online-Shop, solltest du das beim Gewerbeamt und beim Finanzamt anzeigen.
 
Achso eins noch.
Wenn mir keiner mehr Garnelen verkaufen möchte, da ich beim Finanzamt arbeite... Ich schwärze meine Dealer schon nicht an :D :D
Hobby ist Hobby und bleibt Hobby. Ich werde sicherlich niemanden anschwärzen, weil er mir für 100 € Garnelen verkauft :)
Schlage mich schon genug mit dem Kram rum, da brauch ich das nicht auch noch in der Freizeit zu tun....

Sooo Mittagspause :D
 
Danke DonKon!

Das ist wirklich eine nützliche Antwort und aus erster Hand!
 
Hallo,

das ist garkein Kleingewerbe... Das ist wie Annika schon sagt, Liebhaberei.

Du hast zwar einen Umsatz, jedoch vermutlich deutlich höhere Kosten. Die könntest Du ja jetzt von der Steuer absetzen, Du würdest also sogar noch etwas vom Finanzamt raus bekommen. Wenn Du glaubhaft machst das Du irgendwann einen Gewinn erziehlen wirst, dann macht das Finanzamt da eine zeitlang mit, nur eben nicht ewig.

Wenn das wirklich nur ein oder zweimal im Jahr ohne Gewinn mit geringem Umsatz ist, die Grenze kenne ich jetzt leider nciht, dann brauchst Du garnichts machen. Wegen der Grenze kannst Du auch mal beim VDA nachfragen.

Es gibt keine unterschiedlichen Arten von Gewerbe. Du würdest dann einfach ein Gewerbe bei der Gemeinde anmelden, dann gehst Du zum Finanzamt und meldest das auch dort an. Dann wirst Du noch den §11 Tierschutzgesetz brauchen, dazu wird Dein Zuchtraum vom Amtstierarzt inspiziert und der gibt Dir nach Feststellung Deiner Sachkunde eine Genehmigung oder auch nicht. Danch musst Du eben jährlich eine Gewinn- und Verlustrechnung der Stuererklärung beilegen.

Viele Grüsse
Sandra
 
Hallo,

das ist garkein Kleingewerbe... Das ist wie Annika schon sagt, Liebhaberei.

Du hast zwar einen Umsatz, jedoch vermutlich deutlich höhere Kosten. Die könntest Du ja jetzt von der Steuer absetzen, Du würdest also sogar noch etwas vom Finanzamt raus bekommen. Wenn Du glaubhaft machst das Du irgendwann einen Gewinn erziehlen wirst, dann macht das Finanzamt da eine zeitlang mit, nur eben nicht ewig.

Viele Grüsse
Sandra

Es ist wie man sieht ein kompliziertes Thema ;) Es kann trotzdem ein Kleingewerbe sein, auch wenn es Liebhaberei ist. Wenn du ein Gewerbeschein hast (brauchst du auch als Kleingewerbetreibender) heisst das nicht automatisch, dass du Steuern zahlen musst. Das Finanzamt kann die Tätigkeit trotzdem als Liebhaberei einstufen, heisst die Sache hat nichts mit Steuern zu tun. Es wird quasi als Hobby eingestuft.

Habe gerade nochmal mit Kollegen gesprochen. Wie das ganze gewerberechtlich aussieht, kann ich dir nicht sagen. Vom Finanzamt her wirst du jedoch keine Probleme bekommen, wenn du denen den Sachverhalt mal schilderst und das Finanzamt sich eine Notiz macht.
Sollte dich also jemand beim Finanzamt anschwärzen, bist du auf der sicheren Seite.

Ich würde mich einfach mal beim Gewerbeamt informieren. Sollte dann eine Gewerbeanmeldung nötig sein, gehe mit der Gewerbeanmeldung am Besten gleich zum Finanzamt. Sonst wirst du vom Finanzamt noch mit nem umfangreichem Fragebogen angeschrieben, den du wahrscheinlich nicht ausfüllen brauchst.(Musst du kein Gewerbe anmelden, erläutere dem Finanzamt den Sachverhalt trotzdem.) Dann wird dann Finanzamt dir schon sagen, wie die mit dem Sachverhalt umgehen. Ob es Liebhaberei ist entscheidet nämlich das Finanzamt und leider nicht du selber ;-)
 
Ein Kleingewerbe ist folgendes:
Du darfst in deinen Rechnungen (die du ja eigentlich als Unternehmer schreibst) keine Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer ausweisen. Deine Einnahmen (nur das Geld was du bekommst) dürfen dann jedoch nicht höher als 17.500 € im Jahr sein. Was bei dir wohl der Fall sein wird.

Nicht unbedingt, man kann auch vereinbahren das die Steuer ausgewiesen werden kann. Macht aber nur Sinn wenn man Waren einkauft oder der Käufer die Steuer ausweisen kann.
 
Ja ghostfish, das ist richtig. Du kannst wenn du möchtest auch Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer ausweisen.
Dann bist du jedoch kein Kleinunternehmer (so heisst das Ding) mehr. Dem Finanzamt ist es egal, ob du das als Kleingewerbe oder als Nebengewerbe, etc. titulierst. Für das Finanzamt ist es nur wichtig, ob du Kleinunternehmer sein möchtest und somit keine Umsatzsteuer ausweist oder darauf verzichtest und Umsatzsteuer ausweist. Dann bist du kein Kleinunternehmer mehr, auch wenn du es nur "nebenbei" machst.

Ich glaube wir schweifen ab ^^
 
Dann wirst Du noch den §11 Tierschutzgesetz brauchen, dazu wird Dein Zuchtraum vom Amtstierarzt inspiziert und der gibt Dir nach Feststellung Deiner Sachkunde eine Genehmigung oder auch nicht.

Das gilt aber nicht für Wirbellose ;)
 
Hallo Christoph,

OK, keine Wirbeltiere, da hast Du recht.

Viele Grüsse
Sandra
 
Ist ja unfair, haben Wirbellose keine Gefühle?

@DonKon
wenn man unter der 17,5k Grenze bleibt ist es glaube ich schon noch ein Kleingewerbe. Der Vorteil liegt eben auch darin das man keine richtige Buchhaltung machen muss sondern eine Einnahmeüberschussrechnung.
 
Moin !

Die exakten Vorgaben findet man unter Ziffer 12.2.1.5.1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes vom 09.02.2000
 
Hallo,

solange du nur deinen eigenen Zuchtiere verkaufst und keinen Handel betreibst. (Also Garnelen einkaufst und weiterverkaufst oder andere Artikel wie Dünger oder Futter vertreibst) musst du gar keine Gewerbeanmeldung machen. Lediglich eine Umsatzsteueridentifikationsnummer musst du dir besorgen und Umsatzsteuer abführen. Da hilft der Steuerberater. Du musst nur Glaubhaft machen das die Tiere für Binnenfischerie und Teichwirtschaft verwendet werden können. ;) :D

Das fällt dann unter Landwirtschaft und ist kein Gewerbe.


Verbindliche Infos und Informationen dazu gibt aber nur der Steuerberater bzw. euer Finanzamt.



vG Gernot
 
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