J
Juergen_1966
Guest
Hallo,
ich habe mich mal schriftlich schlau gemacht, da es nun doch unterschiedliche Meinungen gibt zur Einfuhr von Garnelen und Fischen aus dem Ausland (nicht EU).
Bezogen habe ich mich z.B: auf die Aquaristikmärkte in Guangzhou und Hongkong mit dem Heiweis, dass ich (da ja kein Fleisch) ein Thunfischsteak oder einen Garnelenspieß auch mitbringen darf, warum also nicht ein paar Guppys oder Garnelen.
Ganz so einfach ist es dann doch nicht : da Thunfischsteak bereits tot und ausgenommen ist und der Garnelenspieß zumindest tot ist.
Auch für Privatpersonen gilt: Man braucht ein amtl. Veterinärzeugnis für die Garnelen und Fische -auf Englisch reicht-aus dem jeweiligen Land. Egal ob nun 1 Guppy oder 1 Garnele oder 10. Achtung: Es darf nicht den Eindruck erwecken, dass es einen gewerblichen Zweck erfüllt auch wenn die Wertgrenze nicht erreicht ist. Also 1.000 Garnelen für € 100.- wird eng.....
Aus dem Veterinärzeugnis geht hervor: die Anzahl und Art der Tiere und dass sie gesund sind.
AQ-Pflanzen dürfen mirgebracht werden, es ist aber sinnvoll, den lat. Namen dabei zu haben und immer unter Beachtung, dass es keinen gewerblichen Eindruck macht.
Und man muss die Sachen am "Roten Ausgang" beim Zoll vorzeigen.
Diese ganzen Auskünfte werden immer unverbindlich erteilt, da sich morgen ja schon wieder was ändern kann. Trotzdem fand ich das mal gut dies aus erster Hand zu erfahren.
ich habe mich mal schriftlich schlau gemacht, da es nun doch unterschiedliche Meinungen gibt zur Einfuhr von Garnelen und Fischen aus dem Ausland (nicht EU).
Bezogen habe ich mich z.B: auf die Aquaristikmärkte in Guangzhou und Hongkong mit dem Heiweis, dass ich (da ja kein Fleisch) ein Thunfischsteak oder einen Garnelenspieß auch mitbringen darf, warum also nicht ein paar Guppys oder Garnelen.
Ganz so einfach ist es dann doch nicht : da Thunfischsteak bereits tot und ausgenommen ist und der Garnelenspieß zumindest tot ist.
Auch für Privatpersonen gilt: Man braucht ein amtl. Veterinärzeugnis für die Garnelen und Fische -auf Englisch reicht-aus dem jeweiligen Land. Egal ob nun 1 Guppy oder 1 Garnele oder 10. Achtung: Es darf nicht den Eindruck erwecken, dass es einen gewerblichen Zweck erfüllt auch wenn die Wertgrenze nicht erreicht ist. Also 1.000 Garnelen für € 100.- wird eng.....
Aus dem Veterinärzeugnis geht hervor: die Anzahl und Art der Tiere und dass sie gesund sind.
AQ-Pflanzen dürfen mirgebracht werden, es ist aber sinnvoll, den lat. Namen dabei zu haben und immer unter Beachtung, dass es keinen gewerblichen Eindruck macht.
Und man muss die Sachen am "Roten Ausgang" beim Zoll vorzeigen.
Diese ganzen Auskünfte werden immer unverbindlich erteilt, da sich morgen ja schon wieder was ändern kann. Trotzdem fand ich das mal gut dies aus erster Hand zu erfahren.