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Beratung im Fachhandel

Ich rate einfach mal, dass die beiden sich auf § 21 und die (von mir völlig unjuristisch so betitelte) Informationspflicht beziehen. Der ist allerdings durchaus schon mit einem schriftlichen Aushang oder einem Info-Etikett genüge getan.

(...) derjenige, der gewerbsmäßig mit Wirbeltieren, außer landwirtschaftlichen Nutztieren, handelt, ab dem 1. August 2014 sicherzustellen hat, dass bei der erstmaligen Abgabe eines Wirbeltieres einer bestimmten Art an den jeweiligen künftigen Tierhalter mit dem Tier schriftliche Informationen über die wesentlichen Bedürfnisse des Tieres, insbesondere im Hinblick auf seine angemessene Ernährung und Pflege sowie verhaltensgerechte Unterbringung und artgemäße Bewegung, übergeben werden; (...)

Weil ich keine Ahnung habe, was Absatz, Satz, Nummer etc in der juristischen Nomenklatur genau bedeuten, werfe ich einfach nur "§21" in den Raum. Und ergänze das Tierschutzgesetz zum Nachlesen.
https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/BJNR012770972.html
 
Ist es vielleicht von Bundeland zu Bundesland unterschiedlich? Hier ist Bayern.
Sollte sich die diesbezügliche gesetzliche Grundlage im Tierschutzgesetz befinden, so ist es Bundes- kein Landesrecht, also ist das Bundesland nicht relevant. Dort steht aber diesbezüglich nichts drin.

(...) derjenige, der gewerbsmäßig mit Wirbeltieren, außer landwirtschaftlichen Nutztieren, handelt, ab dem 1. August 2014 sicherzustellen hat, dass bei der erstmaligen Abgabe eines Wirbeltieres einer bestimmten Art an den jeweiligen künftigen Tierhalter mit dem Tier schriftliche Informationen über die wesentlichen Bedürfnisse des Tieres, insbesondere im Hinblick auf seine angemessene Ernährung und Pflege sowie verhaltensgerechte Unterbringung und artgemäße Bewegung, übergeben werden; (...)
Eine schriftliche Information ist keine Beratung. Hätte der Gesetzgeber eine Beratungspflicht zwingend vorgeschrieben, so würde es dann auch so im Gesetz stehen und die Mittel der Dokumentation wären definiert. Dem ist aber nicht so.

Nehmt es mir nicht übel, aber wenn jemand versucht, seine Argumentation mit bestehenden Gesetzen zu untermauern, ist das erstmal gut, da dann in der Regel Klarheit besteht.
Ich bin aber eher kritisch und versuche, das entsprechende Gesetz zu sichten.
Wenn ich diesbezüglich nichts finde, frage ich halt nach.
Mal schauen, ob @Katzenfische noch etwas dazu beitragen kann. Von Ihr kam die ursprüngliche Aussage.
 
Habe heute meine monatliches Vereinsessen.
Da dort auch Importeure und Händler anwesend sind, schaue ich mal, was die dazu sagen. Die sind zwar eher im Bereich größere Cichliden und Rochen unterwegs aber das ändert ja an der Sache nichts.
 
Was so oder so nichts daran ändert, worin wir alle und das Tierschutzgesetz sich im Bezug auf den Handel einig sind:
  • Es gibt die Pflicht zum Sachkundenachweis
  • Es gibt eine Pflicht zur Weitergabe von Informationen zur tiergerechten Haltung
Dazu eine Anekdote aus einem ehemaligen Job:
Ich habe mal Tierwohl-Testungen im Auftrag einer Tierhandelskette organisiert. Diese Kette hat hauseigene Tierärzt*innen, die in den Geschäften die Haltung der Tiere nebst Anlagen prüfen. Weil die natürlich nicht immer überall sein können, gab (ob es sie noch gibt, weiß ich nicht, hab den Job nicht mehr) es ergänzende Testungen durch entsprechend geschulte Externe. Dabei wurden verschiedene Punkte abgepüft zu Nagern, Vögeln, Aqua oder Terra - zb wurden Sachfragen gestellt und kontrolliert, ob in der Schicht min eine Person mit Sachkundenachweis für die entsprechende Abteilung vorhanden war. Und ob korrekte Informationen zu den Tieren im Verkauf vorhanden waren (daher weiß ich das mit den schriftlichen Infos). Auch gab es hausinterne Listen zu Zubehör und Qualzuchten, die nicht verkauft werden sollten.
Es gibt also auch im Handel - zusätzlich zum persönlichen Engagement vieler Verkäufer*innen - selbstauferlegte Bemühungen im Sinne der Tiere. Trotz und gerade wegen des Strebens nach Gewinn (ist der Ruf erst ruiniert und so).
(Und ich kann seitdem nicht mehr in eine Tierhandlung gehen ohne mental diese Checkliste abzuarbeiten)
 
Hi Luca,
  • Es gibt die Pflicht zum Sachkundenachweis
  • Es gibt eine Pflicht zur Weitergabe von Informationen zur tiergerechten Haltung
das war nie strittig.

Es gibt also auch im Handel - zusätzlich zum persönlichen Engagement vieler Verkäufer*innen - selbstauferlegte Bemühungen im Sinne der Tiere.
Nichts anderes versucht ja der ZZF mit den Heidelberger Beschlüssen.
Leider wurde auf meine Anfrage geantwortet, dass es aufgrund der Datenschutzgrundverordnung nicht möglich ist, eine Liste teilnehmender Unternehmen zu veröffentlichen.
Sehe ich zwar anders, muss ich aber so hinnehmen.
Eigentlich schade, da die Bekenntnis dazu durchaus ein Werbeargument sein könnte und es Kunden ermöglicht, "saubere" Händler zu finden.
 
Mal schauen, ob @Katzenfische noch etwas dazu beitragen kann. Von Ihr kam die ursprüngliche Aussage.
§ 11e bezieht sich auf den Sachkundenachweis. Wird wohl die IHK prüfen. @Mephistopheles, soviel zum Thema Baumarktverkäufer aus der Malerabteilung. Und beim Kölle (Gartenladenkette) hat mir ein Verkäufer mal keine Fische verkauft, weil der andere Verkäufer mit dem Sachkundenachweis an dem Tag eher Feierabend hatte. Es muß mindestens ein Ladner mit dem Sachkundenachweis für die richtige Tiergruppe im Laden sein. Wozu wohl, wenn nicht zur Möglichkeit zur Beratung. Wenn ein Ladner ihn hat braucht der Inhaber vielleicht gar keinen. Weil Beraten tut ja der anwesende Ladner und nicht der Inhaber der gar nicht da ist. Der Baumarktchef wird diese Prüfung kaum haben müssen. Ich übrigens auch Bayern :drool5: .

Wo ich das her hab mit der Beratungspflicht weiß ich nicht mehr. Vielleicht spuckt das Bundessministerium für Ernährung-, Land- und Forstwirtschaft was aus.
 
Ja, ich meine Martins Fische! Aber da muss ich relativieren, nachdem ich gestern und heute mal wieder reingeschaut habe: In der Tat erhebt er sich nicht zum Messias, auch wenn er m.E. etwas zu sehr selbstdarstellend erscheint.
Ich war davon anfangs begeistert, als ich seinen Beitrag "Garnelen im 10er-Cube" gesehen hatte, und genau der war es, der mich vor über zwei Jahren zu diesem (neu auferstandenen) Hobby gedrängt hatte (viel früher waren es Fische). Dazu postete ich in einem anderen, inzwischen geschlossenen Board und danach hier: Ich bekam zu lesen, dass es ein Unding sei, in so einer Pfütze Nelen zu halten, bei einem Netto-Inhalt von rund 7 Litern sei das keine artgerechte Haltung! Und Martin sagte auch, dass er sich immer wieder "von Nelen trennen muss", weil ein Bestand von mehr als 20 Tieren doch zu viel sei. Er meinte damit Entsorgung...
Auf Grund der Aussagen in den Foren (selbst 20 Garnelen in der Pfütze seien viel zu viel) und auch dem Entsorgungsprinzip von Martin entschloss ich mich: erstens Anschaffung eines 30er-Cubes, zweitens, den Mitgliedern im Forum mehr zu vertrauen als diesem Martin.
Meine Aussage aus #12 muss ich also in dieser strengen Form entschuldigen... Offensichtlich habt ihr ja gute Erfahrungen gemacht, und ich war vorderhand enttäuscht. Einen großen Fehler gebe ich auch zu: obwohl ich kürzlich getönt hatte, mich intensiv zu informieren, war ich auf Anhieb von Martins Beitrag dermaßen fasziniert, dass ich eine solche Pfütze unbedingt haben musste! 20 Jahre nach meinem letzten AQ, und dann noch mit solch überaus interessanten, neuen, nie gesehenen Tierchen! Erst meine spätere Informationssuche belehrte mich.

Ich will nochmals darauf hinweisen, was ich in #12 über Beratung geschrieben habe und vergebe hier sogar Noten: Hornbach und Obi 2,5 - Kölle Zoo (jedenfalls in meiner Stadt) 1,4
 
Und direkt werde ich off topic im neuen Faden....

Das Video zum 10 Liter Becken kenne ich nicht - darum kann ich nicht beurteilen, ob er da erwähnt, dass er Garnelen "entsorgt" / aktiv tötet. In anderen Beiträgen erwähnt er allerdings, dass er überzählige Tiere in anderen Becken als Futtertiere einsetzt oder sie an andere abgibt /verkauft /im Zoohandel "loswird". Also genau wie die meisten mit Garnelen.
Und zur Selbstdarstellung: Herrgott, er hat einen Youtube Kanal, in dem es um ihn, seine Becken und sein Hobby geht. Wen soll er denn da sonst darstellen?

Und jetzt halte ich auch die Offtopic-Klappe.... :keks:
 
§ 11e bezieht sich auf den Sachkundenachweis.
Wie schon geschrieben: §11e gibt es im TierSchG nicht.
Es ging ja auch ursprünglich nicht um den Nachweis, sondern um die von Dir behauptete gesetzliche Beratungspflicht.

Wo ich das her hab mit der Beratungspflicht weiß ich nicht mehr. Vielleicht spuckt das Bundessministerium für Ernährung-, Land- und Forstwirtschaft was aus.
Ich werde diesbezüglich nicht suchen, da die Aussage nicht von mir kam.
Da von keiner Seite eine Quellenangabe kam, gehe ich weiter davon aus, dass es keine gesetzlich geregelte Beratungspflicht gibt.

Vereinsessen war heute aufgrund von 2 Arbeitsunfällen sehr übersichtlich (einer hat sich beim Hufauskratzen von einem Eselhengst treten lassen. Augen auf bei der Berufswahl).
Info war wie erwartet:
Ein Verkäufer mit Sachkundenachweis reicht.
Eine gesetzliche Beratungspflicht ist nicht existent.
 
Also da hab ich jetzt noch eine simple Frage zum Thema Verkäufer von Tieren allgemein: brauchen diese ein Zusatzausbildung um sich "Fachverkäufer" benennen zu dürfen? Und bleiben sie dann in ihrer Fachverkaufsabteilung oder wird da gewechselt je nach Bedarf?
LG Winni
 
Und Martin sagte auch, dass er sich immer wieder "von Nelen trennen muss", weil ein Bestand von mehr als 20 Tieren doch zu viel sei. Er meinte damit Entsorgung...
Da muss ich dir leider widersprechen. Habe mir gerade mal das Video angeschaut, da ich mir nicht vorstellen konnte, dass er sie einfach, bloß weil er sie nicht mehr im Becken halten kann entsorgt = tötet. Er sagt davon nichts sondern meint, dass er die ausselektierten dann einfach abgibt....(also an andere die sie haben möchten oder an Zoohandlungen)
 
Hei, ein reiner, sehr guter Aquaristihändler, der mich seit 2001 begleitet ist, jetzt zum 4. mal umgezogen.Er hat sich jetzt verkleinert, nachdem er sich im Laden vorher einen Traum erfüllt und vergrößert hatte..ich denke, die Pandemie hat ihn da sehr in Mitleidenschaft gezogen und er ist auch näher an seinen Wohnort gezogen. Aber er hat Schwierigkeiten mit dem § 11. Ich weiß nicht, ob es der Sachkundenachweis ist, oder die Abnahme vom Vet. Auf jedenfall warten wir seit Monaten, das er wieder Fische verkaufen darf..im alten Laden hatte er ja die Lizenz..und braucht sie jetzt neu..und das klappt irgendwie nicht. Da war immer alles ok, bis auf kleine Schönheitsfehler, wie mal paar Algen an den Scheiben. Da hängen sich die "Anfänger" gerne mal dran auf...aber das ist ja nicht das Problem..hauptsache, den Fischen gehts gut...Beratung top, Neuzugänge mit Schild, wann sie zu haben sind, Fische in Behandlung unverkäuflich und allsowas..
Er hat auch einen recht großen Meerwasserbereich und voll die Ahnung von dem, was er tut..wir verstehen es alle nicht. Ich wollte eigentlich warten, bis er wieder Fische hat, aber ich brauch Thermometer und bisschen Kleinkram..ich glaub ich fahr die Tage mal vorbei (Neugierig bin:o)
VG Monika
 
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Also da hab ich jetzt noch eine simple Frage zum Thema Verkäufer von Tieren allgemein: brauchen diese ein Zusatzausbildung um sich "Fachverkäufer" benennen zu dürfen? Und bleiben sie dann in ihrer Fachverkaufsabteilung oder wird da gewechselt je nach Bedarf?
LG Winni
Ich bin nicht zu 100% sicher, aber meines Nicht-Einzelhandelswissens nach braucht man für den Titel "Fachverkauf" immer entsprechende Fortbildungen / Zertifikate / zulässige Erfahrungswerte. Schließlich sind wir hier ins Deutschland. :hehe:
Ich kenne es z.B. aus dem Agrarhandel so, dass man entsprechende Fortbildungen nachweisen muss um Dinge wie Pflanzenschutz verantwortlich beraten/betreuen zu dürfen (fragt mich jetzt nicht nach Paragraphen - wieder Erfahrungswerte aus noch einem anderen Job (das nennt man auch Lebenserfahrung)).

Entsprechend machen viele Personen in der Einzelhandelsausbildung solche Fortbildung direkt mit - auch im Tierhandel (siehe oben, Erfahrungswerte aus einem früheren Job) (fitte Ausbildungsbetriebe vorausgesetzt, die ihre Azubis sinnvoll auf den Beruf vorbereiten wollen und nicht nur "verheizen").
Siehe dazu auch https://www.sachkunde-vda-dght.de/

Sachkundenachweise gelten dabei immer für eine "Tiergruppe". Wenn ich wieder meine Erfahrungen aus dem früheren Job zugrunde lege, bleibt man für diese eine Tiergruppe verantwortlich / einsetzbar - außer, man deckt weitere "Tiergruppen" mit weiteren Nachweisen ab. Man kann also mal im Verkauf oder der Pflege einer anderen "Tiergruppe" aushelfen - man kann hier aber nicht als verantwortliche Person gelten.
 
Ich bin nicht zu 100% sicher, aber meines Nicht-Einzelhandelswissens nach braucht man für den Titel "Fachverkauf" immer entsprechende Fortbildungen / Zertifikate / zulässige Erfahrungswerte. Schließlich sind wir hier ins Deutschland. :hehe:
Ich trau mich nicht zu widersprechen … obwohl ich oft den Eindruck habe, dass es vielerorts Verkäufer gibt, die einem richtigen Fachgespräch gern aus dem Weg gehen. Ob sie den Titel "Fachverkäufer" haben, weiß ich nicht. Da gibt es wohl keine sichtbare Auszeichnung.

Im Elektrogerätehandel ("Ich bin doch nicht blöde!") ist das oft ganz schlimm zu beobachten.
Ich weiß von einem Sachbearbeiter in einer Büromaschinenfabrik mit fundiertem Computerfachwissen, der sich wegen einer Betriebsschließung neu orientieren musste, als er von einem großen Computer-Markt (Verkäufer gesucht) weg geschickt wurde: "Wir suchen Voll-Kaufleute … !"

In den verschiedenen Gartencentern weiß ich, wenn ich nicht immer rein gehe, nie was der Verkäufer für eine Qualifikation hat.
Da kann ein ambitionierter Aquarianer stehen … oder ein Gartengrill-Profi … oder gar ein "Spezialist" für Christbäume :xmas: oder ein "Spritzbrunnenaufdreher" beim Baron v. Rembremerdeng :hehe:.
In meinem Gartencenter spreche ich maximal eine/n von zwei möglichen Personen an, wenn ich Rat brauche. Sonst versuche ich es lieber ein andermal. :leaving:
 
obwohl ich oft den Eindruck habe, dass es vielerorts Verkäufer gibt, die einem richtigen Fachgespräch gern aus dem Weg gehen.
Weil es nicht schön ist, den ganzen Spezialisten, die sich im Internett zum Spezialisten gelesen haben, seinen eigenen Standpunkt zu verknesen.
Dazu brauchts eine hohe Frustrationsschwelle und endlos Energie. Es gibt nicht nur ein richtig und ein Falsch..es gibt eine gewaltige Spanne von Vielleicht gut und vielleicht Schlecht. Mit einem vielleicht schlecht, kann man vielleicht zickige Fische, die noch nie einer geknackt hat, zum Ablaichen bringen...
Aber es macht durchaus Spaß, sowas mit ähnlich gepolten Erbsenzählern durchzudiskutieren:o
VG Monika
 
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Und schon wieder gleite ich ab ins Offtopic.... Es tut mir leid..... :keks:

Ich trau mich nicht zu widersprechen … obwohl ich oft den Eindruck habe, dass es vielerorts Verkäufer gibt, die einem richtigen Fachgespräch gern aus dem Weg gehen.

Natürlich. Und dafür gibt es Gründe. Abgesehen davon, dass der Job echt anstrengend und meistens mies bezahlt ist, haben gerade Verkäufer*innen mit Herzblut in beratungsintensiven Branchen aufgegeben. Die burn out Quote ist nicht zu verachten.
Ein Grund: Beratungsklau. Im Fachgeschäft lange, gerne mehrfach bis ins kleinste Details beraten lassen. Und dann mit "Prima, dann kann ich das jetzt billiger im Internet bestellen" gehen.
Ein anderer Grund: Geiz. Bei Sätzen wie "Und kann man da jetzt noch was am Preis machen?" oder "Das hab ich aber nebenan 50ct billiger gesehen" möchte man gerade nach langer, intensiver Beratung einfach nur noch rückwärts essen.
Denn so seltsam das erscheinen mag: Der Hauptauftrag von Verkäufer*innen ist verkaufen, nicht beraten.

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Ich weiß von einem Sachbearbeiter in einer Büromaschinenfabrik mit fundiertem Computerfachwissen, der sich wegen einer Betriebsschließung neu orientieren musste, als er von einem großen Computer-Markt (Verkäufer gesucht) weg geschickt wurde: "Wir suchen Voll-Kaufleute

Ich gehe davon aus, dass dein Kumpel über eine kaufmännische Ausbildung verfügt und bereits kaufmännisch tätig war, sonst steht "Voll-Kaufleute" nochmal in einem anderen Kontext. Hat er die, dann:
Hat dein Kumpel schon mal jemanden auf dem langen, steinigen Weg zum neuen Laptop begleiten dürfen? Auf eine Art und Weise, bei der sein Job von der Entscheidung abhing? Mit allen Fragen, Unsicherheiten und Wissensständen, die da auf der Käufer-Seite auftreten können? Und allen.... Charaktertypen, die da auf Käufer-Seite auftreten können? Hat er seine Fachkenntnisse schon mal so an den Mann /die Frau bringen müssen, dass auch Heinzchen / Lieschen Müller ihm nicht hyperfrustriert die Handtasche auf den Kopf knallt? Oder mit denen er deren umfassendes Expertenwissen aus Internet, Youtube und Computer-Bild durchdiskutieren durfte?
Wenn nein, dann hat die Absage nichts mit seinen Fachkenntnissen im Bereich Computer zu tun.

(Was nicht heißt, dass es nicht auch einfach schlechte Verkäufer*innen oder Kaufleute gibt. Deppen gibt es überall. Aber ich kenne zu viele aus der Herzblut-Fraktion, deren Ehre ich mal eben verteidigen muss.)
 
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Ich werde diesbezüglich nicht suchen, da die Aussage nicht von mir kam.
Und wenn Du von Berechnungen sprichst und man Dich nach der Formel fragt bekommt man die auch nicht, sondern einen riesengroßen Link wo mans dann vielleicht doch nicht findet. Du hast Spaß Leute zu pisaken.

hat sich beim Hufauskratzen von einem Eselhengst treten lassen. Augen auf bei der Berufswahl).
Dann lernen wir jetzt alle nur noch Bürokaufmann/-frau und die eigentliche Arbeit bleibt liegen. Von Eseln hast Du jedenfalls null,null Ahnung und von Hufpflegern ebenfalls. "Treten lassen" ... (DU bist doch sonst so scharf auf korrekte Ausdrucksweise !!!).
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da hab ich jetzt noch eine simple Frage zum Thema Verkäufer von Tieren allgemein: brauchen diese ein Zusatzausbildung um sich "Fachverkäufer" benennen zu dürfen? Und bleiben sie dann in ihrer Fachverkaufsabteilung oder wird da gewechselt je nach Bedarf?
Als Zootierpfleger darfst Du alle Tiere und wenn Du die komplette Ausbildung machst auch. Aber wer nur Fische will, lernt neben der Grundausbildung oder direkt eben nur Fische/Aquaristik (zB. über den BNA).

Aber er hat Schwierigkeiten mit dem § 11. Ich weiß nicht, ob es der Sachkundenachweis ist, oder die Abnahme vom Vet. Auf jedenfall warten wir seit Monaten, das er wieder Fische verkaufen darf..im alten Laden hatte er ja die Lizenz..und braucht sie jetzt neu..und das klappt irgendwie nicht. Da war immer alles ok, bis auf kleine Schönheitsfehler, wie mal paar Algen an den Scheiben. Da hängen sich die "Anfänger" gerne mal dran auf...aber das ist ja nicht das Problem..hauptsache, den Fischen gehts gut...Beratung top, Neuzugänge mit Schild, wann sie zu haben sind, Fische in Behandlung unverkäuflich und allsowas..
Der § 11e ist der Sachkundenachweis für Lebendtierehandel, das Veterinäramt prüft im Auftrag vom Ordnungsamt die Räumlichkeiten (da kann es heftige Auflagen geben), Haltungsgrundwissen und Krankheiten und- Quarantänewissen und dazu gehörige Einrichtungen und die gesamte Anlage und das Ordnungsamt zusätzlich noch die Artenschutzauflagen und son Zeugs wie Äpfelchen.

Und wehe einer hat keinen Bock auf Deinen Heimtierkram oder noch mehr Mappen auf seinem Schreibtisch. Die sind schon mit der groben Tierquälerei in Landwirdschaftsbetrieben überfordert. Das der § 11e zeitlich beschränkt wäre, wäre mir jetzt echt neu.

Hab das alles durch damals mit der Sittichzuchtgenehmigung. Kaum war der alte, griesgrämige Veterinär in Rente, nochmal alles beantragt, Kontrolle durch alle Instanzen und Schwupps gings los mit der Zucht und dem Pokal mit "Schönstem Sittich der Schau" für einen männlichen Pflaumenmkopfsittich. :cheers2:
 
Vollkaufmann ist per definitionem ein Gewerbetreibender. Ich weiß auch nicht, was Gyuri damit gemeint haben könnte...

Von dem abgesehen: In der Tat weiß ich nicht, welche Beratungsqualifikation der jeweilige Verkäufer hat, mit dem ich mich unterhalte. Ist er Verkäufer oder Berater oder beides? Schließlich besteht keine Auszeichnungspflicht als Brustschild. Auch erkenne ich nicht, ob Mitarbeiter*innen die oben mehrfach angesprochenen Qualifikationen erworben haben, oder der Arbeitgeber manche Leute nur einstellt, weil sie bspw. aus dem Bereich Versicherungsvertreter oder der Kundenaquise bei 1&1, Telekom usw. stammen und somit gut labern können und nebenher ein AQ mit Guppys zuhause haben.
Im Lebensmittelbereich ist es Pflicht, seinen Fachverkäufer zu erwerben, z.B. für Käse oder Fisch.

Bei Kölle weiß ich das auch nur, weil ich mitbekommen habe, dass die Berater dort wirklich mit Herzblut dran hängen, wie Luca bemerkte. Wenn ein Verkäufer-Berater tatsächlich zugibt, dass jener auf einem bestimmten Gebiet besser Bescheid weiß, dann ist das sehr hoch anzurechnen. Ein solcher Mitarbeiter ist demnach auch ein sehr guter Verkäufer, weil er dem Kunden gegenüber klar stellt, dass er nicht auf Deubel komm raus verkaufen will: das schafft Vertrauen. Wenn ich meine Wasserwerte testen lasse, ist oft ein Azubi zugange; ein Fachmann erläutert mir anschließend die Ergebnisse. Stutzt er vielleicht bei einem Wert, so prüft er erneut, ob der Azubi nicht vielleicht einen Fehler gemacht haben könnte. Und: Bei allen Gesprächen nehmen sich die MatarbeiterInnen viel Zeit!
 
Und wenn Du von Berechnungen sprichst und man Dich nach der Formel fragt bekommt man die auch nicht, sondern einen riesengroßen Link wo mans [sic] dann vielleicht doch nicht findet. Du hast Spaß Leute zu pisaken [sic].
Du hast die Behauptung aufgestellt, dass es eine gesetzliche Beratungspflicht gibt.
Diese gibt es meiner Meinung nach nicht.
Daher ist es an Dir, diese zu belegen, da Du die Behauptung aufgestellt hast.
Das kannst Du nicht, da diese nicht existiert.
Ich kann ja schon aus logischen Gründen nichts falsifizieren, was es meiner Meinung nach nicht gibt.
Ich bin bestimmt der letzte, der bei Fragen bzgl. einer Berechnung nicht weiterhilft. Wenn ein von mir eingestellter Link nicht weiterhilft, musst Du mich nur fragen. Ich erläutere dann gerne.
Es ist allerdings auch bezeichnend, das Du versuchst, auf Nebenkriegsschauplätze auszuweichen, wenn Dir im ursprünglichen Thema anscheinend die Argumente ausgehen.
Meine Reaktion hat mit "piesacken" nichts zu tun. Eine vernünftige Diskussion zeichnet sich eher durch einen (möglichst emotionslosen) Austausch von Argumenten, Fakten und Quellen aus. Das vermisse ich hier etwas.

Dann lernen wir jetzt alle nur noch Bürokaufmann/-frau und die eigentliche Arbeit bleibt liegen. Von Eseln hast Du jedenfalls null,null Ahnung und von Hufpflegern ebenfalls. "Treten lassen" ... (DU bist doch sonst so scharf auf korrekte Ausdrucksweise !!!).
Natürlich habe ich keine Ahnung von Eseln. Ich bin ja auch kein Tierpfleger.
Was ist denn an dem Ausdruck "treten lassen" falsch? Nichts.
Wo liegt Deiner Meinung nach der Fehler?

Der § 11e ist der Sachkundenachweis für Lebendtierehandel, [...]
Durch mehrfaches Wiederholen wird es nicht richtig.
Es existiert im TierSchG kein §11e. Nach §11c ist Schluss, danach kommt §12. Siehe https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/
Wenn Du mehrfach darauf hingewiesen wurdest, wäre Deinerseits eine Kontrolle der eigenen Aussage sinnstiftend.
 
Vollkaufmann ist per definitionem ein Gewerbetreibender. Ich weiß auch nicht, was Gyuri damit gemeint haben könnte...
Ich habe im Grunde garnix gemeint.
In meinem Beispiel, welches schon vor über 40 Jahren statt fand, ging es mir nur um die Frage, nach welchen Kritärien "Fach-Verkäufer" ausgesucht werden.
Auf die Aquaristik bezogen will ich lieber von einem Quereinsteiger beraten und bedient werden, dessen Aquarienhobby zum Beruf/zur Berufung geführt hat, als jener, dem es ums Verkaufen ("um jeden Preis") geht. Also bitte haltet euch hier in diesem Thema nicht zu sehr mit "meinem Kumpel" :D auf!

Schon in den frühen 70ern gab es vor Ort zwei drei kleine Läden in denen man "auch" Aquarienbedarf kaufen konnte. Welche Qualifikation die Verkäufer hatten konnte man daran sehen, wie erfolgreich der Laden lief. Der eine oder andere ging Pleite … bis ein ehemaliger Bundeswehrsoldat, den es in die Stadt verschlagen hatte, nach seiner Dienstzeit einfach sein Hobby zum Beruf machte. Aquarien. Seine Frau züchtete Pudel und so richteten sie im Laden auch einen Hundesalom ein. Das Geschäft brummte und verdrängte die Anderen vom Markt. Selbst Gartencenter hatten mit Tieren keinen leichten Stand und richteten die Aquarienabteilung spartanisch ein. Der Erfolg hatte hier nichts mit einem "Berufsbild" eines Verkäufers zu tun.
 
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