Hallo Jan
Seufz ...nein, wenn das Fahrrad im Privatvermögen gehalten wird, davon gehe ich bei einem Fahrrad aus, und du verkaufst es gewinnbringend weiter, dann sind wir im Bereich des steuerfreien Kapitalgewinnes. Du hingegen kaufst und verkaufst Garnelen, was über die Liebhaberei hinausgeht...