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Unbekannte Uferpflanze

sacid

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Hi,

Beim angeln an der Oder habe ich auf vielen Buhnen diese Pflanze gesehen. Sie wächst bodendeckend im Sand und zwischen den Steinen. Vermehrung scheint durch Seitentriebe zu geschehen.

Ich vermute, dass man diese Pflanze auch submers halten kann, da die Buhnen oft überspühlt sind und dies auch über längere Zeiträume bestehen kann. Jetzt heißt es nur herauszufinden was es ist :)

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Hat keiner eine Idee?

Hab mir deine Bilder angeschaut aber leider keine Idee oder Ahnung was es für eine Pflanze sein könnte.
Ich denke es geht vielen so und befor man irgendwas schreibt ,schreibt man lieber gar nix.

vieleicht findet sich ja doch noch jemand der die Pflanze kennt oder zumindest ne Ahnung hat zu welcher Art sie gehört.
 
Ich hab selber schon die tollsten Pflanzen geangelt das was Du da gefunden hast scheint aber ein emerses Kraut zu sein.
 
Wie gesagt. Es wächst am Ufer der buhnen. Dort steht es teilweise wochenlang Unterwasser. Deshalb vermute ich, dass es auch submers geht. Ich teste dies Grade indem ich eine der Pflanze ins Aquarium gesetzt habe. Die anderen stehen erstmal nur mit den Wurzeln im Wasser (in einem Becher).
 
Hallo,

viele Pflanzen, die in einem Uferbereich eines Flusses oder Baches wachsen, kann man sowohl submers als auch emers ziehen. Oft sind es aber die neueren Bedingungen im Aquarium, die den Pflanzen nicht so gut bekommen (z.B. zu hohe Wassertemperatur, ...).

Man sollte bei einem solchen Unterfangen immer mit bedenken, dass man sich unter Umständen auch einige ungebetene Gäste mit in sein Becken holt. Diese können dann bei den neueren Bedigungen so zu einer Plage werden oder zu Krankheiten bei dem bisherigem Besatz führen.

Ich möchte an dieser Stelle es auch nicht unerwähnt lassen, dass die einfache Entnahme von Wasserpflanzen aus der freien Natur aus Naturschutzgründen nicht unbedingt erlaubt ist.
 
Wenn die Blätter leicht nach Minze riechen beim zerreiben ,könnte es Wasserminze sein
 
Danke für die Antwort.

viele Pflanzen, die in einem Uferbereich eines Flusses oder Baches wachsen, kann man sowohl submers als auch emers ziehen. Oft sind es aber die neueren Bedingungen im Aquarium, die den Pflanzen nicht so gut bekommen (z.B. zu hohe Wassertemperatur, ...).
Das macht mir ja schon mal Hoffnung. Die Temperatur sehe ich nicht unbedingt als Problem. Ich habe derzeit recht kühles Wasser im Becken und selbst im Sommer kann die Temperatur der Oder so hoch steigen wie im Aquarium. Evtl. ist das Aquarium ein wenig wärmer im Sommer.
Man sollte bei einem solchen Unterfangen immer mit bedenken, dass man sich unter Umständen auch einige ungebetene Gäste mit in sein Becken holt. Diese können dann bei den neueren Bedigungen so zu einer Plage werden oder zu Krankheiten bei dem bisherigem Besatz führen.
Diese Erfahrung habe ich schon einmal mit einem Moos aus dem Rhein gemacht. Ich bin die Mitbringsel dann aber relativ schnell wieder losgeworden indem ich 2 Fische ins Becken gesetzt habe. Für diese waren die kleinen weißen murmel-ähnlichen tierchen eine willkommene Proteinquelle :) Hatte da noch mal glück im Unglück, dass ich mir nur diese Murmel-ähnlichen Tierchen und Scheibenwürmer eingefangen habe und keine Planarien :)
Diese Pflanze wurde jedoch vom Ufer entfernt und nicht direkt aus dem Wasser. Die Wurzeln wurden auch gründlich abgespült und standen bei meinen Eltern schon mehrere Tage im Becher mit Wasser.
Ich möchte an dieser Stelle es auch nicht unerwähnt lassen, dass die einfache Entnahme von Wasserpflanzen aus der freien Natur aus Naturschutzgründen nicht unbedingt erlaubt ist.
Das ist mir neu. Solange ich die Pflanzen nicht aus dem Naturschutzgebiet entnehme sollte es hier keine Probleme geben. Oder kannst du einen Gesetzestext nennen indem dies explizit steht?
 
So auf den ersten Blick würde ich auf ein Fingerkraut (Potentilla) tippen.
 
Das ist mir neu. Solange ich die Pflanzen nicht aus dem Naturschutzgebiet entnehme sollte es hier keine Probleme geben. Oder kannst du einen Gesetzestext nennen indem dies explizit steht?

Hallo,

na, dann schau mal in das Bundesnaturschutzgesetz, §§ 37 - 55 (Schutz der wild lebenden Tier- und Pflanzenarten, ihrer Lebensstätten und Biotope). Zwar lässt der § 39 Absatz 3 einiges zu, aber es ist sicherlich nicht nur rein auf ein Naturschutzgebiet beschränkt. Und wenn Du dann durch Zufall auch noch eine besonders geschützte Art erwischt, kannst Du wirklich Probleme bekommen. Denn Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Ich wollte dies hier auch nur am Rande erwähnen, damit man ein wenig darüber nachdenkt, bevor man einfach Dinge aus der Natur entnimmt.
 
Auf Absatz 3 von §39 bin ich auch eben gestoßen. Dieser erlaubt es mir so ziemlich jede Pflanze, welche für ein Aquarium und/oder als Wohnzimmerpflanze interessant erscheint, für den privaten gebrauch mit zu nehmen.
Natürlich nur in Maßen und nicht in Massen und auch nicht mit der Axt im Wald umherschlagend die Pflanzen ernten, sondern vorsichtig entfernen (so wie in dem Gesetz genannt).
Laut Absatz 3 Darf ich die Pflanzen sogar aus dem Naturschutzgebiet entnehmen, solange kein Betretungsverbot vorliegt.

Prinzipiell geb ich dir aber Recht. Ich hätte da auch eine besonders geschützte Art erwischen können, was dann natürlich schlecht gewesen wäre. Das Zeug wucherte dort aber wie Unkraut, deshalb hab ich mir da keine Gedanken drum gemacht. Man sieht ja wie schwer es ist die Pflanze hier zu bestimmen und wie langwierig das Ganze ist. Wenn es doch nur eine App gäbe mit der man Pflanzen per Foto identifizieren kann. Das wäre doch mal was, denn Smartphone haben ja heute fast alle dabei und ich habe mich selbst schon oft dabei erwischt, wie ich in der Natur stand und rumrätzelte was für ein Baum/Strauch/Pflanze da grade vor mir steht.

Wenn die Blätter leicht nach Minze riechen beim zerreiben ,könnte es Wasserminze sein

So auf den ersten Blick würde ich auf ein Fingerkraut (Potentilla) tippen.

Danke für die beiden Tipps. Wenn ich heute Abend wieder zu hause bin, werde ich den Geruch mal überprüfen. Für die Identifikation als Fingerkraut sind die Pflanzen wohl noch zu klein. Bzw. muss man mal Abwarten wie die Blüten aussehen - falls da welche kommen.
 
Hallo,

Auf Absatz 3 von §39 bin ich auch eben gestoßen. Dieser erlaubt es mir so ziemlich jede Pflanze, welche für ein Aquarium und/oder als Wohnzimmerpflanze interessant erscheint, für den privaten gebrauch mit zu nehmen.

diesem kann ich so nicht zustimmen (schau mal z.B Bundesnaturschutzgesetz, §44).

Laut Absatz 3 Darf ich die Pflanzen sogar aus dem Naturschutzgebiet entnehmen, solange kein Betretungsverbot vorliegt.

Auch dies ist meiner Meinung nach nicht so korrekt (siehe z.B Bundesnaturschutzgesetz, §23).

Als passionierter Angler sollte Dir doch das Bundesnaturschutzgesetz hinreichend bekannt sein. Schließlich ist es meines Wissens nach ein Teil der Prüfung für einen Anglerschein, oder?

Für alle interessierten hier nochmals der Link zum Bundesnaturschutzgesetz: http://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/
 
Als Angler interessieren mich eigentlich nur 2 Gesetze: saß Tierschutzgesetz und das Landesfischereigesetz des Bundeslandes in dem ich angeln gehe. In meiner Prüfung (Land Brandenburg) wurde glaube ich nichts aus dem Naturschutzgesetz abgefragt.

Wobei, könnte sein, dass einige Punkte darunter fallen, wie z.b das betreten der Ufer und so.
 
So, Wasserminze kann ich ausschließen. Habe gerade ein Blatt zwischen den Fingern zerrieben. Kein Geruch.
 
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